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Startdüngung von Wintergetreide und Winterraps – gewässerschonend und bedarfsgerecht!

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12.01.2026 | von Alexander Schmid

Das Ziel der Andüngung im Frühjahr ist die Förderung der Vegetationsentwicklung der Kulturpflanzen. Bei Getreide sollen vorhandene Triebe stabilisiert oder fehlende Triebe für einen gleichmäßigen Bestand herangezogen werden. Bei Raps sollen das Wurzelwachstum und die Blattneubildung für genügend Assimilationsfläche (nach Frost) angeregt werden.

Vor allem Kulturen wie Wintergerste und Raps benötigen den Stickstoff aufgrund ihres früheren Vegetationsstarts früher. Für die richtige Wahl der Düngermenge und Düngerart spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle:
  • Witterung, Bodentemperatur
  • Bodenfeuchte, Bodenstruktur, Bodenunterschiede, Niederschlagstermine/-mengen
  • Stickstoffnachlieferungspotenzial aus dem Boden
  • Vorfrucht
  • Entwicklungsstand der Kultur (Trieb- und Blätteranzahl)
Ebenfalls zu beachten sind die Düngeverbotszeiträume und die Ertragslagen laut Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) bzw. der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker. Gemäß dieser ist die Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln im Frühjahr erst nach dem 15. Februar zulässig. Auf Kulturen mit einem frühen Stickstoffbedarf wie Durumweizen, Raps und Gerste sowie für Kulturen unter Vlies oder Folie ist eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig. (Bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ ist die Düngung zu Mais im Frühjahr erst nach dem 21. März zulässig.) Ebenso sind Stickstoffgaben, die nach Abzug der Stall- und Lagerverluste mehr als 100 kg Nitrat-N, Ammonium-N oder Carbamid-N je Hektar und Jahr enthalten, zu teilen. Ausgenommen davon sind stickstoffhältige Düngemittel mit physikalisch oder chemisch verzögerter Stickstofffreisetzung und Stickstoffgaben bei Hackfrüchten und Gemüsekulturen, wenn der Boden eine mittlere bis hohe Sorptionskraft – das heißt einen mehr als 15prozentigen Tonanteil – aufweist. Für Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ teilnehmen, gelten als Grenze zur Gabenteilung maximal 80 kg/ha. Wichtig zu beachten sind die reduzierten Düngeobergrenzen im Nitratrisikogebiet (zum Beispiel Traun-Enns-Platte).

Nitratinformationsdienst NID der Boden.Wasser.Schutz.Beratung

Der Nitratinformationsdienst (NID) wird auch im Jahr 2026 aktuelle Düngeempfehlungen für Wintergetreide und Mais liefern. Ziel des NID ist die Etablierung einer bedarfsgerechten Düngung und eine Verringerung des Nitrataustrags ins Grundwasser. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen für das kommende Frühjahr liefern wertvolle Informationen über das Mineralisierungspotenzial der Böden und werden unter www.bwsb.at abrufbar sein bzw. wird über den Newsletter der Boden.Wasser.Schutz.Beratung und über die sozialen Medien informiert.
Andüngung.jpg © BWSB
Die Andüngung soll kurz vor Vegetationsbeginn (5 °C Bodentemperatur) durchgeführt werden. © BWSB

Wintergetreide

Je nach Entwicklungsstand der Pflanzen haben ammonium- oder nitratbetonte Düngemittel Vorteile. Bei der Andüngung von schlecht entwickelten Beständen sind Nitratdünger (NAC, KAS) von Vorteil, da Nitrat von der Wurzel über die Bodenlösung aufgenommen wird und somit rascher wirkt. Ebenfalls ratsam bei schwachen Beständen ist die Teilung der ersten Stickstoffgabe auf zwei Termine innerhalb von zwei Wochen. Damit wird die Nitratkonzentration in der obersten Bodenschicht hochgehalten und das Risiko von Auswaschungen minimiert.

(Achtung! Bei zu hohen Nitratmengen (> 40 kg/ha) bei niedrigen Temperaturen steigt die Frostgefahr der Pflanzen!) Die Ausbringung von leichtlöslichen stickstoffhältigen Düngemitteln ist mit 60 kg Stickstoff nach Abzug der Stall- und Lagerverluste je Hektar (Stickstoff ab Lager) begrenzt:
  • Nach dem Ende des Verbotszeitraumes auf durch Auftauen am Tag des Aufbringens aufnahmefähige Böden, die nicht wassergesättigt sind und eine lebende Pflanzendecke aufweisen.
Für die Andüngung von normal bis gut entwickelten Beständen sind hingegen Ammoniumdünger (z.B. Gülle oder Harnstoff) gut geeignet. Ab Vorhandensein der Kronenwurzel bzw. ab dem ersten Seitentrieb der Pflanze kann Ammonium aktiv von den Wurzelhaaren aufgenommen werden. Auch bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern ist bei tiefen Temperaturen (–5 °C) Vorsicht angebracht, da es zu Frostschäden kommen kann. Sofern es die Lagerkapazität am Betrieb zulässt, ist eine Gülledüngung erst bei wärmeren Verhältnissen ratsam.
Befahrbarkeit.jpg © BWSB
Achtung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger! Die Befahrbarkeit ohne Schadverdichtungen muss gegeben sein. © BWSB
Die Andüngungshöhe sollte sich sowohl für Marktfrucht- als auch Veredelungsbetriebe je nach Vorfruchtwirkung im Bereich zwischen 30 kg Stickstoff/ha (Vorfrucht z.B. Soja, Raps) bis 50 kg Stickstoff/ha (Vorfrucht z.B. Mais) jahreswirksamen Stickstoff bewegen. Bei mehrzeiligen Sorten liegt der Stickstoffbedarf im Vergleich zu zweizeiligen bei der Andüngung um ca. 10 bis 20 kg Stickstoff/ha niedriger. Bei der Andüngung von Winterweizen ist neben der Pflanzenentwicklung auch der am Feld angebaute Sortentyp entscheidend (Einzelährenertragstyp, Korndichtetyp, Bestandestyp, Kompensationstyp).

Bestände ohne Seitentriebe können in der Höhe von ca. 50 kg Stickstoff/ha ab Anfang März gedüngt werden. Bestände, welche bereits einen Seitentrieb gebildet haben, sind mit ca. 40 kg Stickstoff/ha anzudüngen. Für alle weiter entwickelten Bestände kann das Auslangen mit 30 kg Stickstoff/ha gefunden werden.
Eine Schwefeldüngung (ASS, SSA etc.) sowie eine NPK-Düngung zur ersten Frühjahrsgabe wirken sich positiv auf die Bestandsentwicklung aus. Spätestens bis zur Schosserdüngung sollte aber die Schwefelversorgung mit 20 bis 30 kg/ha sichergestellt sein. Bei Phosphor und Kali sollten sich die Düngehöhen nach den Versorgungsstufen der Böden und nach den Entzugszahlen der Kultur orientieren. Schwefel fördert die Stickstoffeffizienz bzw. reguliert die N-Aufnahme der Pflanze. Phosphor spielt bei Stoffwechselvorgängen für Energie in der Pflanze, besonders in der Jugendentwicklung, eine wichtige Rolle. Kali wirkt sich neben verbesserter Frost-/Trockenstresstoleranz positiv auf die Standfestigkeit (wichtig bei hoher N-Gabe) aus und reguliert den Wasserhaushalt in den Pflanzen.

Winterraps

Für Winterraps ist die Vegetationsentwicklung vor dem Winter entscheidend. Dabei soll der Raps im optimalen Fall 8 bis 10 Blätter gebildet haben. Das entspricht einem Wurzelhalsdurchmesser von ca. einem Zentimeter. Dies ist notwendig, um eine ausreichende Winterfestigkeit zu erreichen.

Nach einer Herbstgabe soll die Stickstoffdüngung im Frühjahr mit zwei Gaben abgeschlossen werden. Dabei dient die erste Gabe zur Regeneration des Rapses. Je nach Witterungsverlauf im Winter können die Rapspflanzen einen großen Teil ihrer Blätter verlieren. Ziel der Startdüngung bei gut entwickelten Beständen ist es, die Knospenbildung zu unterstützen. Bei schwächeren Beständen mit starkem Blattverlust steht hingegen die Bildung von Blättern und Seitentrieben im Vordergrund. Dies bedeutet auch höhere Stickstoffgaben (bis 80 kg Stickstoff/ha) zu Vegetationsbeginn. Ein gut entwickelter Bestand mit zehn Blättern benötigt ca. 50 kg Stickstoff/ha.

Andere Nährstoffe wie Phosphor, Kalium, Schwefel und Bor müssen dem Raps bereits im Herbst ausreichend zur Verfügung stehen. Jeder Nährstoff erfüllt eine bestimmte Funktion in der Pflanze. So ist Phosphat entscheidend für den Ölgehalt der Samen, während Kalium und Bor die Winterhärte verbessern. Raps hat aufgrund des hohen Eiweißgehaltes der Samen einen besonders hohen Schwefelbedarf. Am besten ist Raps mit Schwefel über die gesamte Vegetation mit 20 kg/ha im Herbst und 40 kg/ha zur Startdüngung im Frühjahr versorgt. Bei den meisten Düngern ist die Schwefelmenge als SO3 und nicht als S angegeben. Die SO3-Menge muss mit dem Faktor 0,4 multipliziert werden, um die Schwefelmenge zu ermitteln.

Wirtschaftsdünger haben überwiegend elementaren Schwefel, welcher erst über einen längeren Zeitraum wirkt. Jedoch kann man bei regelmäßigem Gülleeinsatz von 10 bis 20 kg/ha SO4 (Sulfat) im Boden ausgehen und diese Menge berücksichtigen. Schwefel in Sulfatform ist wasserlöslich und daher sofort pflanzenverfügbar.

Falls Blätter aufgrund einer kalten Witterung abgestorben sind, hat dies keine relevanten Ertragsauswirkungen, sofern der Vegetationskegel unversehrt bleibt. Eine ausgeprägte Pfahlwurzel ohne Verzweigungen und ohne braune Hohlräume ist das Ziel. Dafür ist eine optimale Bor-Versorgung mit ca. 900 g/ha essenziell. Im Herbst 300 g Bor/ha und im Frühjahr 600 g Bor/ha sind empfehlenswert.
Bis zum Schossen sollte Raps ca. 130 kg Stickstoff/ha aufgenommen haben. Mit Beginn des Streckungswachstums sollte die Düngung bei Raps mit 50 bis 60 kg Stickstoff/ha abgeschlossen sein.

Grundsätzlich sind die allgemein gültigen Obergrenzen der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) in Abhängigkeit von der Ertragserwartung einzuhalten. Für Betriebe mit Flächen in der Traun-Enns-Platte (TEP) gelten reduzierte N-Obergrenzen und die Ausweisung des N-Saldos (gedüngte N-Menge vs. über die Ernte entzogene N-Menge). Teilnehmer am ÖPUL-Programm "Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker" müssen zusätzlich den errechneten N-Saldo für die Folgefrucht berücksichtigen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ: 050/6902-1426 bzw. unter www.bwsb.at.
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