Steuer - Neuerungen
Langjährige Forderungen der
bäuerlichen Interessenvertretung werden damit auch im Kontext zur aktuell hohen Inflation erfüllt.
Durch einige Gesetzesänderungen (im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes Teil II) wurde bereits die
rechtliche Grundlage zu einer Erhöhung der Pauschalierungsgrenzen für die Land- und Forstwirtschaft
beschlossen. Für die Umsetzung ist aber noch eine Änderung der LuF-Pauschalierungsverordnung notwendig,
womit in den nächsten Wochen zu rechnen ist.
Konkret geht es um die:
- Erhöhung der einheitswertbezogenen Pauschalierungsgrenze von 130.000 Euro auf 165.000 Euro (Einheitswertgrenze für Teilpauschalierung) ab 2023
- Erhöhung der Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro für die Einkommensteuerpauschalierung (Gewinnermittlung durch Voll- und Teilpauschalierung) im Gleichklang mit der Umsatzsteuerpauschalierung ab 2023 und die
- Erhöhung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten („Gewerblichkeitsgrenze“) von 40.000 Euro auf 45.000 Euro.