Tierschutzauflagen am eigenen Betrieb einfach selber überprüfen
Die Bestimmungen des Tierschutzrechtes werden direkt im Stall vom Amtstierarzt kontrolliert. Kontrollen können durch den amtlichen Stichprobenplan aufgrund einer Risikoanalyse, im Auftrag der AMA bezüglich Konditionalität aber auch durch Anzeigen ausgelöst werden. Anzeigen können sowohl von (anonymen) Privatpersonen aber auch zum Beispiel durch Rückmeldungen von Schlachthoftierärzten oder der SARIA kommen.
Ein großer „Vorteil“ bei einer Tierschutzkontrolle ist, dass die Kontrollpunkte öffentlich bekannt sind. Für jede Tierkategorie (Rind, Schwein, Geflügel, kleine Wiederkäuer, Pferd) gibt es ein Handbuch (=inkl. ausführlicher Erläuterung) und eine Checkliste zur Selbstevaluierung Tierschutz.
Im Handbuch werden zu jedem Kontrollpunkt Erläuterungen, Interpretation, Empfehlungen, Übergangsfristen usw. beschrieben. In der Checkliste ist der Inhalt zum Abhaken dargestellt.
Diese Unterlagen wurden explizit als Handbuch für die Kontrollorgane, aber auch für den Tierhalter zur Selbstüberprüfung („Selbstevaluierung“) entworfen. Man sollte diese Möglichkeit nutzen und damit seinen Betrieb selber auf die Einhaltung der Tierschutzauflagen zu überprüfen!
Unter dem Link finden sie die Handbücher und Checklisten zum kostenlosen Download: