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Tipps zur Agrarstrukturerhebung 2026

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19.05.2026 | von DIin Marianne Priplata-Hackl

Ausgewählte Betriebe haben von Statistik Austria die Unterlagen zur Agrarstrukturerhebung 2026 per Post oder elektronisch über "Mein Postkorb" zugesendet bekommen. Viele verfügbare Daten hat Statistik Austria bereits in den Fragebogen übernommen. Im Beitrag finden Sie ergänzende Informationen zu Bereichen, in denen zusätzliche Angaben erforderlich sind.

Screenshot 2026-05-19 123532.png © denisveselyxx/stock.adobe.com
Statistik Austria hat Betriebe für die Agrarstrukturerhebung ausgewählt. Für die selbstständige Online-Meldung werden verschiedene Hilfen angeboten. Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung bei Ihrer BBK. © denisveselyxx/stock.adobe.com
Die Befragung erfolgt mit einem Online-Fragebogen zu dem man über die Homepage von Statistik Austria gelangt. Dem Schreiben liegt neben den Zugangsdaten zum Fragebogen eine ausführliche Ausfüllanleitung bei. Weitere Unterstützung beim Befüllen des Fragebogens bieten die Ausfüllhilfen direkt im Fragebogen sowie eine Telefonhotline bei Statistik Austria. Mit all diesen Tools wird es vielen Betrieben möglich sein, den Fragebogen selbstständig auszufüllen und elektronisch abzuschicken.

Meldung mit Unterstützung

MFA-Betriebe, die bei der Bearbeitung des Fragebogens Unterstützung benötigen, erhalten diese bei ihrer Bezirksbauernkammer. Vereinbaren Sie dazu einen Termin. Zu diesem Termin sind unbedingt die zugesandten Zugangsdaten inkl. Aktivierungscode mitzubringen. Um eine zügige und vollständige Durchführung der Meldung zu ermöglichen, ist die Vorbereitung von Daten anhand einer von der BBK zur Verfügung gestellten Unterlage notwendig.

Nichtlandwirtschaftlich genutzte Flächen

Im Bereich Bodennutzung werden für MFA-Betriebe die Flächen aus dem MFA 2026 automatisch übernommen. Zu ergänzen sind Flächenangaben zu
  • Forstflächen,
  • Gewässerflächen inklusive Fisch- und Löschteiche,
  • Haus- und Nutzgärten,
  • Gebäude- und Hofflächen - verbaute Fläche inklusive unverbauter Innenhof,
  • sonstigen unproduktiven Flächen, wie Ödland, Wege, Sand- oder Schottergruben, Uferrandstreifen.
Flächenangaben für nichtlandwirtschaftliche Flächen lassen sich aus Grundbuchauszügen oder Grundstückverzeichnissen ablesen. Da es bei diesen Flächen meist nur wenig Veränderung gibt, kann man am Betrieb bereits vorhandene Unterlagen verwenden.

Tatsächliche Flächennutzung eintragen

Zu beachten ist, dass es sich bei den eingespielten Flächenangaben um digitalisierte Flächen handelt. Daher besteht zur Gesamtfläche des Betriebes eine Differenz. Um diese auszugleichen, sind die Flächen entsprechend der tatsächlichen Nutzung einzutragen, zum Beispiel bei nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen/Grünland sowie Wald oder bei den sonstigen unproduktiven Flächen, wie zum Beispiel Vorgewende und Manövrierflächen. 

Bei Almen oder Hutweiden ist die Gesamtfläche auf die Positionen
  • Almweidefläche,
  • bewaldete Fläche inklusive überschirmter Fläche und
  • sonstige unproduktive Fläche für steinige Almbereiche aufzuteilen.

Achtung

Unter "nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen" sind nur Flächen einzutragen, die vorübergehend nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel Holz- oder Erdlagerflächen. Eine Rekultivierung dieser Flächen muss mit im Betrieb vorhandenen Mitteln möglich sein. Die Gesamtfläche des Betriebs ist die Summe der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Fläche.

Besitzverhältnisse

Sowohl für die Gesamtfläche als auch für die landwirtschaftlichen Flächen werden die Besitzverhältnisse abgefragt. Zur Unterstützung für diese Meldung sind die bei der Sozialversicherungsanstalt hinterlegten Werte für Eigentums- und Pachtflächen als Information eingespielt. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Werte nicht aktuell sein müssen. Differenzen ergeben sich auch dadurch, dass die landwirtschaftlich genutzte Fläche auf die bewirtschaftete Fläche abstellt und mit der Position "Landwirtschaftlich genutzte Fläche", also der Summe der MFA-Flächendaten, übereinstimmen muss.

Dagegen entspricht die Gesamtfläche einer Bruttofläche, die mit der Position "Gesamtfläche" ident sein muss. So sind beispielsweise auch die im Eigentum befindlichen Gebäude- und Hofflächen sowie unproduktive Flächen den Eigentumsflächen insgesamt zuzuzählen. Die Besitzverhältnisse sind auf das Flächenausmaß der Ernte 2026 abzustellen. Nicht vergessen darf man mitbewirtschaftete Flächen, die außerhalb des Gemeindegebietes oder im Ausland liegen.

Betriebsinhaber:in und Betriebsleiter:in

Im Abschnitt "Arbeitskräfte" ist auf die Definition für "Betriebsinhaber = Bewirtschafter" und "Betriebsleiter" zu achten. In vielen Betrieben ist keine Unterscheidung erforderlich, da die Betriebsführung in den Händen von nur einer Person liegt. Handelt es sich um eine Ehegemeinschaft, dazu zählt auch eine Partnerschaft ohne Trauschein, oder eine Gemeinschaft naher Verwandter mit gemeinsamem Eigentum, ist jene Person mit mehr Verantwortung als Betriebsinhaber und die andere als Betriebsleiter anzugeben. Allfällige weitere Personen in der Gemeinschaft werden unter "familieneigene Arbeitskräfte" eingetragen.

Düngemanagement

Im Abschnitt „Düngemanagement“ werden die im Jahr 2026 angefallenen und ausgebrachten Festmist- und Flüssigmistmengen abgefragt. Für die Mengenermittlung der im Betrieb angefallenen Wirtschaftsdüngermengen ist eine grobe Abschätzung ausreichend. Diese Schätzung soll über von der Praxis abgeleiteten Werten erfolgen, wie ausgebrachte Fuhren oder vorhandene Lagerkapazitäten. Beim Abschätzen über ausgebrachte Fuhren ergibt die Anzahl Fuhren je Düngegabe mal der Anzahl der Düngegaben mal der Kapazität des Güllefasses oder des Miststreuers in Kubikmetern die angefallene Mistmenge in Kubikmetern - siehe Beispiele.
Meldewege Agrarstrukturerhebung.png © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Zusatzerhebungen

Im Zuge der Agrarstrukturerhebung 2026 wird die Gartenbau- und Feldgemüseanbauerhebung und eine Weinbauerhebung durchgeführt. Für betroffene Betriebe gibt es im Online-Fragebogen zusätzliche Erhebungsblätter. Erfahrungen und Zahlen aus den Erhebungen 2020 und 2023 zeigen, dass eine selbstständige Erfassung der Daten zur Agrarstrukturerhebung möglich ist. Mit ein bisschen Vorbereitung und Einlesen in die Ausfüllanleitung ist die Erfassung im Online-Fragebogen keine "Hexerei".

Beispiele zum besseren Verständnis

Abschätzung über ausgebrachte Fuhren
  • 15 Fuhren x 2 Düngegaben x 7m³ Güllefass = 210 m³ angefallene Güllemenge 
  • 30 Fuhren x 2 Düngegaben x Miststreuer 5 t Nutzlast (~7,5m³) = 450 m³ angefallene Festmistmenge
Für die Umrechnung der Nutzlast des Miststreuers auf die Kubatur sollte für Rinder- und Schweinemist der Faktor 1,5 und für Hühnertrockenkot der Faktor 2 herangezogen werden.

Abschätzung über Lagerkapazitäten

Bei der Abschätzung über Lagerkapazität werden bei Gülle oder Jauche folgende Überlegungen zugrunde gelegt. Die Größe der Gülle-/Jauchegrube wird als bekannt angenommen und man kann davon ausgehen, dass die Grube im Frühjahr voll ist. Die Gesamtmenge pro Jahr ermittelt sich daher daraus, wie oft über das Jahr die Grube wieder voll wird.

Beispiele:
  • 300 m³ Güllegrube x 2 Ausbringungen = 600 m³ angefallene Güllemenge
  • 130 m³ Jauchegrube x 2 Ausbringungen = 260 m³ angefallene Jauchemenge
Auf ähnliche Weise ermittelt man den Festmist. Hier wird die Kubatur der Festmistlagerstätte aus Grundfläche der Mistplatte und mittlerer Stapelhöhe ermittelt. Auch hier wird angenommen, dass die Lagerstätte im Frühjahr voll ist. Für die Gesamtmenge ist daher entscheidend, wie oft über das Jahr die Platte geleert wird.

Beispiel:
  • 180 m² Festmistlager x 2m Stapelhöhe x 2 Ausbringungen = 720 m³ angefallener Festmist
Bei den ebenfalls abgefragten Mengen von abgegebenen oder übernommenen Mistmengen wird angenommen, dass sie bekannt sind.
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