Trockenheit bei Silomais – was ist bei einer vorzeitigen Ernte zu beachten?
Wichtig ist, die Bestände laufend zu beobachten, da die Abreife geschädigter Pflanzen sehr schnell fortschreiten kann. Wenn die Pflanzen einen Kolben angesetzt haben, dann mit der Ernte unbedingt noch zuwarten!
Auf manchen leichten und schottrigen Böden in der Region sind die Maispflanzen in eine Notreife übergegangen und ein Großteil der Blätter ist vertrocknet. Unter diesen Bedingungen wurde oft kein Kolben angesetzt. Wenn dieser (kolbenlose) Mais als Silomais geerntet werden soll, ist mit deutlich reduzierten Inhaltsstoffen zu rechnen! Der Energiegehalt um cirka 25% geringer aufgrund der fehlenden Stärke. Im Stängel (=Großteil der Maispflanze) kann trotzdem noch viel Wasser gebunden sein. Wird Material mit einem Trockenmassegehalt von unter 30% siliert, dann kommt es zu Sickersaftverlusten. Eine Trockenmassebestimmung im Futtermittellabor oder durch Trocknung bis zur Gewichtskonstanz ist anzuraten, um die Pflanzen diesbezüglich einschätzen zu können. Aufgrund des niedrigen Futterwerts dieser Silage ist abzuwägen, ob die Kosten für den Häcksler usw. eine Ernte rechtfertigen. (Aufgrund der allgemeinen Futterknappheit erscheint eine Verwertung auch im Grenzkostenbrereich gerechtfertigt!)
Man könnte diese Silage aber zum Beispiel als Futter in der Jungviehaufzucht verwenden.
Dafür sind wichtige Punkte beim Silieren jedenfalls einzuhalten:
- Je trockener das Erntegut, desto kürzer häckseln.
- Besonderes Augenmerk auf das Verdichten und die luftdichte Abdeckung
- Nasses Material keinesfalls als Sandwichsilage auf eine bereits vergorene Silage aufbringen. Besser in einem eigenen Silo oder einer Siloplatte lagern. Mit Sickersaftanfall rechnen.
- Je nach betrieblichen Gegebenheiten könnten auch Rundballen eine Option sein.
- Unbedingt mit heterofermentativen Milchsäurebakterien oder Siliersäuren bzw. Siliersalzen konservieren.
- Silo ausreichend lange (8 Wochen) verschlossen halten.
- Gefahr der Entstehung von Nitroser Gase (Vorsicht giftig!)
- Silage untersuchen lassen
Nähere Informationen zum Silieren von trockenheitsgeschädigten Mais auf der Homepage des LFL Bayern unter folgendem Link: https://www.lfl.bayern.de/ite/futterwirtschaft/197190/index.php
Silomais auf Schotterboden ohne Kolbenansatz
Grundfutterzukauf
Informationen für die Preisfindung von Silomais ab Feld finden Sie unter folgendem Artikel:
https://noe.lko.at/preisfindung-von-silomais-ab-feld+2400+4443208
Auf der Internetseite der LK NÖ ist eine österreichweite Futtermittelplattform eingerichtet. Dort kann man kostenlos inserieren (sowohl Angebot wie auch Nachfrage)
https://noe.lko.at/angebote+2400+++2392
Beim Verkauf von Futtermittel unter Landwirten wird die Verwendung des AMA-Futtermittellieferscheins empfohlen. Link zum Download:
https://media.hendriks.amainfo.at/662a439a30545b7f0ef90dee/Futtermittellieferschein_pastus.pdf
https://noe.lko.at/preisfindung-von-silomais-ab-feld+2400+4443208
Auf der Internetseite der LK NÖ ist eine österreichweite Futtermittelplattform eingerichtet. Dort kann man kostenlos inserieren (sowohl Angebot wie auch Nachfrage)
https://noe.lko.at/angebote+2400+++2392
Beim Verkauf von Futtermittel unter Landwirten wird die Verwendung des AMA-Futtermittellieferscheins empfohlen. Link zum Download:
https://media.hendriks.amainfo.at/662a439a30545b7f0ef90dee/Futtermittellieferschein_pastus.pdf
Versicherungsleistungen Risiken „Dürre“ und „Dürreindex“
Achtung: wenn Sie ihre (Mais-) Flächen in der Agrar Universal in den Varianten Standard oder Plus versichert haben und den Ertragsausfall über die Versicherung abwickeln wollen, ist eine zeitgerechte Schadensmeldung unter www.hagel.at mindestens 14 Tage vor dem geplanten Erntetermin erforderlich.
Eine Ernte darf in diesem Fall erst nach Besichtigung durch den Sachverständigen der Hagelversicherung erfolgen.
Für die Dürreindexversicherung ist keine Besichtigung des Schadens erforderlich.
Eine Ernte darf in diesem Fall erst nach Besichtigung durch den Sachverständigen der Hagelversicherung erfolgen.
Für die Dürreindexversicherung ist keine Besichtigung des Schadens erforderlich.