Verlängerung von Pflanzgenehmigungen und Anträge auf Neuauspflanzung rechtzeitig stellen
Neuauspflanzung und Wiederauspflanzung: Frist bis Ende 2022 verlängert
Durch bereits erfolgte Änderung der Verordnung (EU) 1308/2013 aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie werden alle 2020 und 2021 auslaufenden Genehmigungen für Neuauspflanzungen und Wiederauspflanzungen bis zum 31.12.2022 verlängert! Hier ist kein weiterer Handlungsbedarf für Winzerinnen und Winzer gegeben.
Was ist bei Pflanzgenehmigungen zu beachten?
Des Weiteren ist aufgrund der Änderung der angeführten Verordnung zu beachten:
Sollten Winzerinnen oder Winzer eine erteilte bzw. verlängerte Pflanzgenehmigung nicht nutzen und somit nicht in Anspruch nehmen wollen, muss dies durch die Winzerin oder den Winzer bis spätestens 28. Februar 2022 der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mitgeteilt werden. Ansonsten liegt eine Verwaltungsübertretung gem. NÖ Weinbaugesetz vor.
Neuauspflanzungen bis 15. Februar 2022 beantragen
Unabhängig davon sollte nicht übersehen werden, dass Betriebe mit der Absicht einer Weingartenauspflanzung ab 2022 aber ohne gültige Pflanzansprüche (Kontingente) zwischen 15. Jänner und 15. Februar 2022 die Möglichkeit zur Beantragung von Neuauspflanzungen (über eAMA bzw. INVEKOS-GIS) haben. Vor geplanten Anträgen zu Neuauspflanzungen müssen eventuell notwendige Digitalisierungsarbeiten (wenn sich Feldstücke oder Schläge in Bezug auf Flächenausmaß und/oder Lage ändern sollen) bereits erledigt sein. Die zuständigen Bezirksbauernkammern und Weinbauberater helfen gegen Terminvereinbarung dabei gerne.