Vollversammlung: Planbare Rahmenbedingungen für Bäuerinnen und Bauern sicherstellen
Auf die heimischen Bäuerinnen und Bauern ist Verlass, das haben sie im vergangenen Jahr einmal mehr unter Beweis gestellt. Denn die Land- und Forstwirte haben die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln und Rohstoffen durchgängig sichergestellt. Die Absicherung einer stabilen, nachhaltigen und bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist daher wichtiger denn je.
Bäuerinnen und Bauern nehmen Covid 19-Hilfsmaßnahmen in Anspruch
„Schauen wir auf das letzte Jahr zurück, können wir stolz darauf sein, dass wir trotz aller notwendigen Einschränkungen unsere Aufgaben erfüllt haben. Als Landwirtschaftskammer haben wir für klare Rahmenbedingungen für die bäuerlichen Betriebe gekämpft und Perspektiven geschaffen. Die Betriebsführer haben das angenommen und sind den Herausforderungen in gewohnter Manier mit Mut und Zuversicht begegnet“, betont Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ. Das zeigt unter anderem die Tatsache, dass die Covid 19-Hilfsmaßnahmen von den Land- und Forstwirten überproportional in Anspruch genommen werden. Damit stellen die bäuerlichen Betriebe auch unter Beweis, dass sie der Wirtschaftsmotor im ländlichen Raum sind.
Neue GAP: Planbare Rahmenbedingungen für die Zukunft gewährleisten
„Wir Bäuerinnen und Bauern wissen, dass es Umstände gibt, die man nicht beeinflussen kann und an die man sich anpassen muss. Das kennen wir von unserer täglichen Arbeit, die von einer Vielzahl von Umwelteinflüssen abhängig ist. Der realistische Blick auf nicht änderbare Gegebenheiten kommt uns gerade in einer Zeit wie dieser zugute und hilft uns, das Bestmögliche aus der Situation zu machen“, ist Schmuckenschlager überzeugt. „Dennoch brauche es auch in Zukunft entsprechende Maßnahmen und vor allem klare und planbare Rahmenbedingungen für die bäuerlichen Betriebe, um erfolgreich wirtschaften zu können“, erklärt Schmuckenschlager. Berücksichtigung müsse hier auch entsprechende Unterstützung für jene bäuerlichen Betriebe finden, die durch die Corona-Krise unter Druck geraten sind.
Basis für neue Gemeinsame Agrarpolitik gelegt
Hinsichtlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde das Grundgerüst mit der Einigung der EU Agrarminister festgelegt. Nun geht es um eine praxistaugliche Ausgestaltung der GAP ab 2023. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang insbesondere, Landwirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz gleichermaßen zu berücksichtigen. Ebenso gilt es, den erfolgreichen Weg Österreichs über freiwillige Umweltmaßnahmen (zB ÖPUL) fortzuführen und zu honorieren.
Lückenlose Herkunftskennzeichnung als Schritt für die Zukunft
Betreffend einer lückenlosen Herkunftskennzeichnung ist es höchst an der Zeit, ein praxistaugliches und gesetzlich verpflichtendes Herkunftsauslobungsprogramm in der Gemeinschaftsverpflegung zu etablieren sowie das AMA-Gütesiegel auf weitere Lebensmittelgruppen auszuweiten. Weiters ist die systematische Weiterentwicklung der öffentlichen Beschaffung unabdingbar, um weitere Schritte in Richtung Nachhaltigkeit und Regionalität zu setzen.
Klimaschäden: Investitionspaket und Hilfsmaßnahmen umsetzen
Für die von der Klimaverschlechterung massiv betroffene Forstwirtschaft ist die rasche Umsetzung des Investitionspaketes sowie die Hilfsmaßnahmen für Borkenkäferschäden ab dem Jahr 2018 dringend notwendig.
Erneuerbare Energie: Wirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen festlegen
Um den Anteil an erneuerbarer Energie in Österreich zu erhöhen und ein Erreichen des 100%-Ökostrom-Zieles bis 2030 zu ermöglichen, sind im Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) entsprechende wirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen festzulegen. Wesentlich ist es, bestehende Biomasse-Anlagen abzusichern und den Ausbau von Neuanlagen zu ermöglichen sowie Perspektiven für die Weiterentwicklung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen zu schaffen.
Über die Vollversammlung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind.