Zuckerrübenanbau mit neonicotinoider Saatgutbeize 2022
Besonderes Augenmerk ist daher auch auf die Biodiversitätsflächen-Verpflichtungen aus dem neuen ÖPUL (ab 2023) zu richten. Das in Genehmigung befindliche Programm sieht bei Teilnahme an der Maßnahme UBB oder BIO ab 2023 die verpflichtende Anlage von mind. 15ar Biodiversitätsflächen auf Feldstücken, welche größer als 5 ha sind, vor. Als Schlussfolgerung ist somit beim Rübenanbau 2022 mit neonicotinoid-gebeiztem Saatgut auf betroffenen Feldstücken die zukünftige Anlage der DIV-Fläche bereits zu berücksichtigen.
Information:
Für Landwirte die
2. auf mindestens dem Teil bzw. den Teilen des Feldstückes (mind. 15 ar) auf dem 2023 voraussichtlich eine DIV-Fläche angelegt wird, keine „neonic-gebeizte“ Rübe sondern eine andere Ackerkultur anbauen
3. auf mindestens dem Teil bzw. Teilen des Feldstückes (mind. 15 ar) schon 2022 eine Biodiversitätsfläche anlegen und beantragen. Im Jahr 2022 beantragte DIV Flächen sollen als Altbrache ins ÖPUL 23 übernommen werden können
- 2022 grundsätzlich neonicotinoid gebeiztes Rübensaatgut anbauen,
- auch auf Feldstücken über 5,00 ha (welche auch 2023 größer 5,00 ha sind)
- und im neuen ÖPUL an UBB/BIO teilnehmen werden, gibt es daher folgende Möglichkeiten:
2. auf mindestens dem Teil bzw. den Teilen des Feldstückes (mind. 15 ar) auf dem 2023 voraussichtlich eine DIV-Fläche angelegt wird, keine „neonic-gebeizte“ Rübe sondern eine andere Ackerkultur anbauen
3. auf mindestens dem Teil bzw. Teilen des Feldstückes (mind. 15 ar) schon 2022 eine Biodiversitätsfläche anlegen und beantragen. Im Jahr 2022 beantragte DIV Flächen sollen als Altbrache ins ÖPUL 23 übernommen werden können