Aufzeichnungspflicht N-Bilanz
Frist beachten! Verwendeter stickstoffhaltiger Düngemittel
Aufzeichnungen über die Anwendung N-hältiger Düngemittel sind bis 31. Jänner für das vorangegangene Kalenderjahr zu führen.
Ausgenommen von der Aufzeichnungsverpflichtung sind nur Betriebe, wenn:
- weniger als 15 ha landw. Nutzfläche (LN)
- und davon weniger als 2 ha Gemüse
- oder mit mehr als 90% der LN an Dauergrünland oder Ackerfutter bewirtschaftet werden.
Alle übrigen landw. Betriebe sind zur Dokumentation der N-Bilanz gesetzlich verpflichtet (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023 - NAPV).
Für Kulturen, welche entsprechend einer Ertragslage höher als mittel gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen), sind Aufzeichnungen über die Erntemenge erforderlich (Wiegezettel, Silo-Kubatur, usw.).
Für Kulturen, welche entsprechend einer Ertragslage höher als mittel gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen), sind Aufzeichnungen über die Erntemenge erforderlich (Wiegezettel, Silo-Kubatur, usw.).
Terminvereinbarung
Erstellung N-Bilanz (Nährstoffberechnung)
Terminvereinbarung unter 05 0259 41621 mit Pflanzenbauberater Ing. Gerhard Doppel
Kostenbeitrag: 40 € pro N-/P-Bilanz
Terminvereinbarung unter 05 0259 41621 mit Pflanzenbauberater Ing. Gerhard Doppel
Kostenbeitrag: 40 € pro N-/P-Bilanz