Ausnahmeregelung für Biobetriebe
Futtermangel rechtzeitig vorbeugen!
Im Rahmen der Regelung „Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall“ ist es Biobetrieben ab sofort möglich, eine Meldung auf Zukauf von konventionellem Grundfutter über das VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) zu stellen. Die regionale Freigabe erfolgt auf Weisung der Landes-Lebensmittelbehörde in Niederösterreich und mit Stand 06.08.2026.