Beantragte Güllemenge bei Maßnahme bodennaher Wirtschaftsdüngerausbringung
Erhöhung der Menge ist bis 30. November möglich. Daher bei der Abgabe des MFA nur jene Mengen beantragen, welche auch tatsächlich separiert oder bodennah ausgebracht werden und gegebenenfalls die Angabe der Güllemenge bis 30. November erhöhen.