Bekämpfung von Problemunkräutern auf DIV Flächen z.B. Stechapfel, Ambrosia
Die einjährigen Pflanzen bilden langlebige robuste Samen, daher ist beim Auftreten von Einzelpflanzen eine Entfernung vor der Samenreife die beste Behandlungsmöglichkeit. Eine Bekämpfung mit Herbiziden ist nur eingeschränkt möglich.
Um Problemunkräuter auf Biodiversitätsflächen bekämpfen zu können gibt es einige Ausnahmen in den ÖPUL-Pflegemaßnahmen:
Im 1. Jahr der Neuanlage Biodiversitätsfläche:
Für NAT-Codierte und EBW-Codierte Flächen gelten die Auflagen laut der Projektbestätigung. Sollten diese Auflagen nicht zur Bekämpfung ausreichen ist Kontakt mit der Naturschutzbehörde bzw. Büro Suske aufzunehmen. Für die Bekämpfung von Neophyten stehen eigene abgeltbare Auflagen für Naturschutzflächen zur Verfügung.
Um Problemunkräuter auf Biodiversitätsflächen bekämpfen zu können gibt es einige Ausnahmen in den ÖPUL-Pflegemaßnahmen:
Im 1. Jahr der Neuanlage Biodiversitätsfläche:
- Eine Reinigungspflege (nur Häckseln oder Mahd ohne Abtransport) zur Beikrautregulierung vor 1. August möglich
- zählt nicht zu den 25 % vor August
- Dokumentation inkl. Fotonachweise erforderlich (falls Flächenmonitoring)
- Nur betroffene Stelle, nicht ganzer Schlag
- Pflege (Häckseln oder Mahd) öfter als 2x pro Jahr möglich
- nur bei flächigen Auftreten der verlautbarten Neophyten (Stechapfel, Ambrosia, Kleeseide und Gefleckter Schierling)
- nur an den betroffenen Stellen
- kommen auf mehr als 25 % der gesamten Biodiversitätsfläche flächig die invasiven Arten vor, dürfen alle betroffenen Flächen vor August gepflegt werden
- Nachweise mittels Fotos sinnvoll (alle betroffenen Flächen)
- trotzdem max. 2 Pflegemaßnahmen pro Jahr
- Es dürfen dann keine weiteren (nicht betroffenen) Biodiversitätsflächen mehr gepflegt werden, da die 25 % schon mit der Ausnahme überschritten wurden
- Ab dem dritten Jahr ist bereits eine Neuanlage der Biodiversitätsfläche mit einer geeigneten Mischung bis 15. Mai möglich.
Für NAT-Codierte und EBW-Codierte Flächen gelten die Auflagen laut der Projektbestätigung. Sollten diese Auflagen nicht zur Bekämpfung ausreichen ist Kontakt mit der Naturschutzbehörde bzw. Büro Suske aufzunehmen. Für die Bekämpfung von Neophyten stehen eigene abgeltbare Auflagen für Naturschutzflächen zur Verfügung.