Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.
Rund um die MFA-Antragstellung und die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gibt es viele Fristen und Auflagen, die es gilt im Auge zu behalten. Aus diesem Grund bieten die AMA sowie die Landwirtschaftskammern Antragstellern nach Bekanntgabe ihrer E-Mail-Adresse einen wachsenden Umfang an Informationen und Serviceleistungen an. Wichtig ist es, die bekanntgegebene E-Mail-Adresse regelmäßig auf neu eingegangene E-Mails zu prüfen.
Bekanntgabe E-Mail-Adresse im eAMA
Die persönlichen Adressdaten (Stammdaten) können unter dem Register "Kundendaten" jederzeit kontrolliert und geändert werden. Nur wenn hier eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben wird, kann die AMA einem Antragsteller gezielt wichtige Informationen per E-Mail zukommen lassen (bspw. E-Mail-Erinnerungsservice für die Bekanntgabe des tatsächlichen Abtriebsdatums für Alm-/Weidebetriebe).
AMA ÖPUL-Newsletter
Zusätzlich bietet die AMA - neben einigen anderen Newslettern - einen ÖPUL-Newsletter-Service an, wo über aktuelle Entwicklungen und zu beachtende Inhalte sowie Fristen einzelner ÖPUL-Maßnahmen umfassend informiert wird. Hierzu ist unter www.ama.at/allgemein/newsletter die E-Mail-Adresse anzugeben sowie die gewünschte Newsletter-Kategorie - in diesem Fall "ÖPUL-News" - auszuwählen.
Newsletter der Landwirtschaftskammer
Auch die Landwirtschaftskammern setzen zunehmend auf Newsletter zur kostenlosen und gezielten Information über aktuelle land- und forstwirtschaftliche Themen sowie Beratungsangebote und Termine. Informationen darüber wie und in welchem Umfang diese Serviceleistungen angeboten werden, bekommen Sie von Ihrer Landwirtschaftskammer auf Bezirksebene.
Anmeldung zum kostenlosen Newsletter der Landwirtschaftskammer Österreich für Landwirtinnen und Landwirte unter www.lko.at/newsletter - setzen Sie Ihr Häkchen bei "LK Service - lko.at/Newsletter"!
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