Zweite AMA-Auszahlung im Juni 2025
Restzahlung mit Juni 2025 erfolgt
Voraussichtlich am 25. Juni 2025 erfolgte die Restzahlung der fehlenden 25% der ÖPUL-Prämien und der Ausgleichszulage. Zusätzlich wurde die vollständige Prämie für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" angewiesen. Die unter die Ökoregelung fallenden Maßnahmen "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" und "Tierwohl - Weide" wurden im Dezember vorerst mit dem untersten Wert des Prämienbandes berechnet. Die Restzahlung unter Berücksichtigung der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel erfolgte jetzt mit dieser Auszahlung.
Nachberechnung vergangener Jahre
Zusätzlich zu diesen Zahlungen wurden die Antragsjahre 2015 bis 2024 bei ÖPUL, AZ und Direktzahlungen nachberechnet. Dabei wurden etwaige Ergebnisse aus Vor-Ort-Kontrollen, Einsprüchen oder Beschwerden berücksichtigt. Betriebe, die im Dezember 2024 aufgrund einer Kontrolle keine Direktzahlungen erhalten haben, erhalten diese mit dieser Auszahlung im vollen Ausmaß.
Bescheide und Mitteilungen
Die zugehörigen Bescheide und Mitteilungen werden einige Tage nach der Auszahlung versendet. Für registrierte Nutzer*innen stehen diese auch im "MeinPostkorb" zur Verfügung. Zusätzlich können Betriebe mit eAMA-Zugang die Unterlagen im eArchiv abrufen.
Achtung: Fristen beachten
Bitte lesen Sie die Mitteilungen und Bescheide sorgfältig durch - die Frist für einen Einspruch oder eine Beschwerde beträgt vier Wochen ab Zustellung. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer.