Bundesförderung für Fischaufstiegshilfen für Aquakulturbetriebe
Für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der österreichischen Gewässer stehen Förderungsmittel auf Basis des Umweltförderungsgesetzes (UFG) zur Verfügung. Darunter fallen auch nachträgliche Errichtungen von Fischaufstiegshilfen, die bestehende Querbauwerke für die Gewässerorganismen passierbar machen
Förderungsfähige Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (u.a. Fischaufstiegshilfen)
- Maßnahmen zur Minderung der Auswirkung von Ausleitungen
- Maßnahmen zur Minderung der Auswirkung von Rückstau
- Maßnahmen zur Minderung der Auswirkung des Schwalls
- Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
- sowie Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen, Bewusstseinsbildung und Gutachten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen stehen
Neben baulichen Maßnahmen werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Nicht förderungsfähig sind unter anderem Kosten für Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen oder Finanzierungskosten. Eine Neuerrichtung eines Ausleitungsbauwerkes inklusive einer Fischaufstiegshilfe ist im UFG nicht förderungsfähig.
Nicht förderungsfähig sind unter anderem Kosten für Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen oder Finanzierungskosten. Eine Neuerrichtung eines Ausleitungsbauwerkes inklusive einer Fischaufstiegshilfe ist im UFG nicht förderungsfähig.
Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen unter anderen physische und juristische Personen, die in der Erzeugung oder Vermarktung von Produkten der Aquakultur tätig sind und den Anhang I der Gruppenfreistellungsverordnung für Fischerei und Aquakultur erfüllen, in Betracht.
Förderungsausmaß
Bundesförderung: Das Förderungsausmaß von Seiten des Bundesministeriums beträgt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maximal 25% der förderungsfähigen Investitionskosten (Nettokosten). Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen, die in zwei Teilbeträgen ausbezahlt werden.
Hinweis zu möglichen Landesförderungen: Neben der Bundesförderung wird in manchen Bundesländern auch eine zusätzliche Landesförderung für Maßnahmen zur Gewässerökologie angeboten. Ob es eine Landesförderung gibt, kann beim Amt der Landesregierung im jeweiligen Bundesland erfragt werden.
Hinweis zu möglichen Landesförderungen: Neben der Bundesförderung wird in manchen Bundesländern auch eine zusätzliche Landesförderung für Maßnahmen zur Gewässerökologie angeboten. Ob es eine Landesförderung gibt, kann beim Amt der Landesregierung im jeweiligen Bundesland erfragt werden.
Förderungsvoraussetzungen (Auswahl)
- Vorliegen der erforderlichen Bescheide (Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.)
- Der Förderungsantrag muss vor Baubeginn bei der Förderstelle eingelangt sein: Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Abwicklung der Bundesförderung
Die Förderungsabwicklung erfolgt in digitaler Form durch die Abwicklungsstelle des Bundes, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Auf der Website der KPC gibt es weiterführende hilfreiche Informationen. Projekte können über die Online-Plattform www.meinefoerderung.at eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zur Bundesförderung
Förderinformation bei der Förderabwicklungsstelle KPC
Informationen beim BML
Förderungsrichtlinie - hier finden Sie beispielsweise auf Seite 13, die erforderlichen Unterlagen, die ein Förderansuchen enthalten muss.
Informationen beim BML
Förderungsrichtlinie - hier finden Sie beispielsweise auf Seite 13, die erforderlichen Unterlagen, die ein Förderansuchen enthalten muss.