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Das sollte man über Kredite wissen

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16.09.2024 | von Ing. Michael Schaffer

Mit Wissen, Verhandlungsgeschick und Kompetenz erfolgreich fremdfinanzieren – sechs Tipps für das Kreditgespräch

Header Finanzierung Kredite Schulden.jpg © Maria Noisternig / LFI Österreich
© Maria Noisternig / LFI Österreich
Bei verschiedenen Investitionen wie Maschinen, Gebäuden oder anderen Anschaffungen, wird oft ein Kredit, also Fremdkapital benötigt. Neben der Wirtschaftlichkeit einer Investition und der Finanzierungsfähigkeit sind aber auch andere Punkte zu beachten. Einer davon sind die Vertragsinhalte eines Kreditvertrages. Denn durch einen Kreditvertrag verpflichtet man sich, zu den vereinbarten Konditionen dem Kreditgeber (meist die Bank) das ausgeliehene Kapital zu den festgelegten Bedingungen zurückzubezahlen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, den aushaftenden Kredit fällig zu stellen. Daher sollte man sich bei den Kreditverhandlungen mit der Bank im Klaren sein, ob die vereinbarten Bedingungen auch in dieser Form eingehalten werden können. Folgende Informationen muss ein Kreditvertrag enthalten: Gesamtkreditbetrag, Sollzinssatz, effektiver Zinssatz, Ratenhöhe, Laufzeit und die Gesamtbelastung (also der Gesamtbetrag der zurückbezahlt werden muss – inklusive Zinsen). Des Weiteren werden im Kreditvertrag unter anderem aber auch die Sicherheiten festgehalten, sowie die verschiedenen Kreditgebühren (Bearbeitungsentgelt, Geldbeschaffungskosten, Eintragungsgebühren, Kontoführungsentgelt, Pönalen und anders mehr).

Kreditvertrag

Der Kreditgeber prüft bei jedem Kredit in einer internen Bewertung die Ausfallswahrscheinlichkeit des Kredites. Das heißt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kredit nicht zurückbezahlt wird. Überprüft wird auch die Kreditfähigkeit des Kreditnehmers, sowie die Kreditwürdigkeit und Bonität des Kreditnehmers (Einkommenssituation, Vermögenslage und Kreditsicherheiten). Fällt diese Überprüfung positiv aus, kommt es zu einer Kreditzusage. Im Kreditvertrag sind dann alle Vereinbarungen festgehalten. Wird dieser unterschrieben, kommt es zu einem gültigen Rechtsgeschäft mit den vereinbarten Konditionen, der Kreditbetrag wird ausbezahlt und der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Kreditbetrag zu den vereinbarten Konditionen zurückzubezahlen.

Beratungsgespräch

Vor Abschluss des Kreditvertrages muss man sich unbedingt über die entstehenden Verpflichtungen bewusst sein. Bevor unterschrieben wird, sollten auch mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden. Nach Auswahl des besten Angebotes folgen dann die Beratungsgespräche, bei dem die Konditionen verhandelt werden. Besprochen sollten dabei die Kreditvarianten, deren Kosten, Risiken sowie verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten werden. Denn im Nachhinein kann der Kreditvertrag nur mehr schwer geändert werden, da beide Vertragsparteien zustimmen müssen. Werden einzelne Vertragsbestandteile und Konditionen im Kreditvertrag vom Kreditnehmer nicht oder nicht vollinhaltlich verstanden, ist es ratsam, diese mit dem Kreditgeber in einem Beratungsgespräch zu klären, oder sich von Experten beraten zu lassen.

Kapitaldienstgrenzen

Des Weiteren ist es ratsam, im Zuge der Kreditverhandlungen auch einen Tilgungsplan zu erstellen oder sich vom Kreditgeber einen solchen aushändigen zu lassen. Dieser gibt darüber Auskunft, wie und in welchen Höhen der Kreditvertrag über die Laufzeit hin zurückbezahlt wird. In einem Tilgungsplan ist auch die jährliche Annuität ersichtlich, welche die Höhe der jährlichen Rückzahlungsverpflichtungen angibt. Für diesen Zweck ist es empfehlenswert, sich seine persönlichen Kapitaldienstgrenzen auszurechnen, oder diese zu kennen. Diese geben an, welche Höhe der Kreditnehmer kurz-, mittel- und langfristig jährlich zurückzahlen kann. In den Kapitaldienstgrenzen ist der jährliche Betriebserfolg die Basis und sie enthalten auch Sozialversicherung, etwaige Nebeneinkünfte, Sozialtangenten und den Privatverbrauch. Daraus lässt sich dann verlässlich eine Aussage treffen, ob sich der Kreditnehmer diesen Kredit in dieser Höhe und Form auch tatsächlich leisten kann.

1) Die einzelnen Schritte der Fremdfinanzierung

Vor der Unterschrift die richtigen Schritte setzen:
Kreditsumme festlegen. Zuallererst sollte man sich über die Höhe der Kreditsumme im Klaren sein. Dazu ist es unabdingbar, Angebote und Kostenschätzungen einzuholen. Danach gehört überlegt, zu welchem Anteil die anstehende Investition fremdfinanziert werden soll – also wie viel Eigenkapital kann oder möchte man einsetzen. Denn es empfiehlt sich, für unvorhergesehene Ereignisse immer einen Eigenkapitalpuffer zu behalten.
Angebote einholen. Steht der Kreditbetrag fest, folgen Termine mit den Kreditgebern. Es sollten mehrere Angebote von verschiedenen Kreditgebern eingeholt werden. Mitzubringen bei diesen Terminen sind alle Unterlagen über die anstehende Investition sowie die eigenen betrieblichen Aufzeichnungen. 
Prüfung durch Bank. Diese werden von der Bank geprüft. Sind sie positiv, erfolgt eine Kreditzusage und ein Kreditangebot. In einem weiteren Termin werden dann die Details zu den Kreditkonditionen besprochen, danach erfolgen die Vertragsunterzeichnung und die Kreditauszahlung. 
Tipp. Frühzeitig mit der Bank offen kommunizieren und nicht erst nachdem Kaufverträge schon unterschrieben sind.

2) Verschiedene Kredite und Tilgungsformen

Klassische Annuitätentilgung ist grundsätzlich vorteilhafter:
Klassische Annuitätentilgung. Dabei werden am Anfang mehr Zinsen bezahlt und weniger an Kapital zurückbezahlt. Es bleibt unter der Voraussetzung gleichbleibender Zinsen, die Annuität (Rückzahlungsrate) über die Laufzeit gleich hoch.
Ratentilgung. Dabei verändert sich die Höhe der Rückzahlungsrate, da die Tilgung immer gleich hoch ist und sich je nach aushaftendem Kapital die Zinshöhe und damit die Annuität verändert.
Endfällige Tilgung. Dabei werden über die Kreditlaufzeit nur Zinsen bezahlt und am Ende der gesamte Darlehensbetrag zurückbezahlt. Bei dieser Variante wird über die Kreditlaufzeit hinweg das zu tilgende Kapital auf einem Tilgungsträger angespart. Zu beachten ist bei der endfälligen Variante, dass die Ansparung auf einen Tilgungsträger auch mit Risiken verbunden ist und im schlimmsten Fall am Ende zu wenig Kapital vorhanden ist, um den Kredit zu tilgen.
Tipp. Die klassische Annuitätentilgung hat aufgrund der gleichbleibenden Annuität den Vorteil der gleichmäßigen Belastung und kann daher im Rahmen einer Liquiditätsplanung gut integriert werden.

3) Laufzeit der Fremdfinanzierung

Liquidität erhalten und an Investment-Nutzungsdauer anpassen:
Goldene Regel. Sie besagt, dass die Fristigkeit, also der Zeitraum der Kreditrückzahlung nicht länger, sondern eher kürzer als die Nutzungsdauer des Investitionsgutes sein soll. Das bedeutet auch: Maschinen sollen kürzer finanziert werden als Gebäude.
Lange Laufzeit, höhere Gesamtkosten. Die Kreditlaufzeit hat großen Einfluss auf die zu leistende Annuität. Je länger die Laufzeit, desto niedriger ist die jährliche Annuität. Aber dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten, da durch den Zinseszinseffekt länger Zinsen auf das aushaftende Kapital zurückzuzahlen sind.
Realistische Laufzeit. Des Weitern sollte die Laufzeit realistisch auf die wirtschaftlichen Fähigkeiten des Betriebes angepasst werden. Es ist besser eine längere Laufzeit mit vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeiten zu vereinbaren als in einen Liquiditätsengpass zu kommen und dann eventuell das Girokonto überziehen zu müssen, um die Annuität leisten zu können. Denn am Girokoto sind in der Regel die Zinsen höher als bei einem Kredit.
Tipp. Kreditlaufzeit so wählen, dass die Liquidität des Betriebes gewährleistet und der Nutzungsdauer der Investition angepasst ist.

4) Kreditzinsen

Fix oder variabel – das ist grundsätzlich eine Persönlichkeitsfrage:
Fix oder variabel. Der Kreditvertrag regelt nicht nur die Zinshöhe, also den üblichen Aufschlag auf den vereinbarten Euriborzinssatz und damit den zu bezahlenden Soll- und Effektivzinssatz, sondern auch die Art der Verzinsung. Die Verzinsung des Kredites kann entweder fix oder variabel sein.
Fixzinssatz. Hier bleibt der Zinssatz über einen bestimmten Zeitraum konstant und nach dem vereinbarten Fixzinszeitraum wird dieser dann in einen variablen Zinssatz umgewandelt. In Ausnahmefällen gibt es auch eine Fixverzinsung über die gesamte Laufzeit.
Variabler Zinssatz. Die variable Verzinsung richtet sich nach dem Euriborzinssatz plus Aufschlag. Dabei profitiert man von fallenden Zinsen und muss dafür, sollten die Zinsen steigen, eine höhere Belastung in Kauf nehmen.
Tipp. Fixzinssätze sind höher als variable, da das Risiko der Zinsänderung einen entsprechenden Preis hat. Grundsätzlich ist es aber auch eine Persönlichkeitsfrage, ob man einen fixen oder variablen Zinssatz in Anspruch nimmt und ob man auf sinkende oder steigende Zinsen setzt.

5) Bonität

Für die Kreditwürdigkeit sind hard und soft facts von Bedeutung:
Kreditwürdig? Die Bonität ist die Kreditwürdigkeit – also die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer den Kredit über die gesamte Laufzeit bedienen kann und zahlungsfähig bleibt. Je besser die Bonität eines Kreditnehmers ist, desto bessere Konditionen bekommt der Kreditnehmer von der Bank – der Aufschlag auf den Euribor ist dann geringer.
Soft facts. Die Bonität besteht neben hard facts wie Eigenkapitalquote, Schuldentilgungsdauer, Cashflow Quote, Liqudität auch aus sogenannten soft facts. Diese sind etwa die Betriebsführung des Kreditnehmers, die Verlässlichkeit des Betriebsführers bzw. der Betriebsführer, die gute Kenntnis und das Vorhandensein der Betriebszahlen und anderes.
Sicherheiten. Neben der Bonität sind für eine positive Kreditentscheidung und die damit verbundenen Kreditkonditionen auch die angebotenen Sicherheiten (Beispiel: Grundbuch) ein Kriterium.
Tipps. Nicht zu unterschätzen ist auch das jeweilige Verhandlungsgeschick der Kreditnehmerin sowie des Kreditnehmers. Wer bei Verhandlungen unsicher ist: Berater oder Beraterin zur Seite ziehen.

6) Sonstige Kreditkonditionen

Im Kleingedruckten verbergen sich Details – sie zu lesen lohnt sich:
Sonstige Kreditkonditionen. Darauf ist vor der Unterschrift auf dem Kreditvertrag besonders zu achten. Solche sind beispielsweise, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung ein Pönale von meist einem Prozent fällig ist. Dies sollte im Rahmen von Kreditverhandlungen auf alle Fälle angesprochen, nach Möglichkeit verhandelt werden.
Entschädigung. Zu beachten ist weiters, welche Entschädigung bei Umschuldung oder Bankwechsel anfallen.
Zustimmung Kreditgeber. Außerdem ist darauf zu achten, dass bei Veränderungen im Grundbuch oder zusätzlicher Kreditaufnahme bei einer anderen Bank fast immer die Zustimmung des Kreditgebers erforderlich ist, da ansonsten der gesamte Kredit fällig gestellt werden kann.
Jährliche Auskünfte. Oft ist festgehalten, dem Kreditgeber jährlich die wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Wird der Kredit nicht bei der Hausbank abgeschlossen ist meist ein Girokonto beim Kreditgeber zu eröffnen, um die Zahlungen von dort aus zu tätigen.
Tipp. Unbedingt die sonstigen Kreditkonditionen im Detail studieren, da ein Verstoß zur Fälligstellung des Kredites führen kann.
 

Geld sparen mit Detailwissen: Michael Schaffer, LK-Betriebswirtschaftsexperte

Eine Fremdfinanzierung ist oft notwendig, damit sich Investitionen und damit auch eine betriebliche Weiterentwicklung realisieren lassen. Eine Fremdfinanzierung sollte aber immer sehr gut überlegt und geplant sein, da der Kreditnehmer oft über einen langen Zeitraum eine entsprechende Verpflichtung eingeht. 
Daher gehört die Fremdfinanzierung und vor allem deren Höhe gleich gut geplant wie die Investition selbst. 
Auch sollte ein Kreditvertrag niemals übereilt und ohne genaue Detailkenntnisse der einzelnen Vertragsbestandteile unterschrieben werden. Es sollten auch unbedingt mehrere Angebote eingeholt werden, um Vergleiche zu haben. Dadurch bekommt man einen Marktüberblick und ist bei den Verhandlungen besser informiert.  Grundsätzlich ist es unabdingbar, seine eigene Kreditfähigkeit genau zu kennen. Das heißt, welche Höhe an Annuität kann ich anhand meiner Kapitaldienstgrenzen auf den entsprechenden Zeitraum inklusive eines Sicherheitspuffers bedienen. Denn nur, weil man eine Kreditzusage bekommt, heißt das oft nicht, dass der Kredit aus Sicht der Liquidität auch wirklich leistbar ist. Naturgemäß ist ein Kreditgeschäft für Landwirte nichts Alltägliches. Es sollte daher bedacht werden, dass mit entsprechender Bonität, Unterlagen, Sicherheiten und Verhandlungsgeschick sehr viel Geld gespart werden kann, wodurch das Betriebsergebnis und die Liquidität optimiert werden können. Außerdem sollte man auch einen Blick auf die laufenden Spesen werfen, denn eine niedrigere Kontoführungsgebühr wirkt sich entsprechend auch auf den effektiven Zinssatz aus. Bezahlt man beispielsweise effektiv statt fünf Prozent Zinsen nur 4,7 Prozent Zinsen macht das bei einem Kreditbetrag von 200.000 Euro auf 20 Jahre einen Unterschied von rund 7.800 Euro aus. 
Allein dieses Beispiel zeigt, dass neben der Produktionsleistung auch durch andere Maßnahmen das Betriebsergebnis und damit auch die Liquidität dauerhaft verbessert werden kann.

Sie erreichen den Autor unter michael.schaffer@lk-stmk.at

 

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