Erntemeldung 2025 nicht vergessen
Wie hat die Meldung zu erfolgen?
Erzeuger:innen von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, haben die Erntemeldung verpflichtend in elektronischer Form beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft im Wege der Weindatenbank bekanntzugeben auf wein-online.
Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder wurde eine geringere Menge an Trauben erzeugt, so können die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das Stammdatenerhebungsblatt bei der Gemeinde abgegeben werden, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.
Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar oder wurde eine geringere Menge an Trauben erzeugt, so können die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das Stammdatenerhebungsblatt bei der Gemeinde abgegeben werden, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.
Auch für Betriebe mit einer erzeugten Traubenmenge, aus der weniger als 3.000 Liter Wein produziert wurden, ist eine Meldung über wein-online möglich.
Meldung von 15. November bis 15. Dezember möglich
Betrieben, die bei der Abgabe der Erntemeldung Unterstützung benötigen, ist die zuständige BBK mit Terminvereinbarung gerne behilflich. Nehmen Sie Ihre Zugangsdaten für wein-online (LOGIN und Passwort) und Aufzeichnungen über die Ernte 2025 zum Beratungstermin mit. Die Meldung über wein-online ist vom 15. November bis 15. Dezember 2025 möglich.
Hektarhöchstmenge beträgt 10.000 Kilogramm Weintrauben
Nachdem die Rebflächenverzeichnisse auf die inhaltlichen Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) gemäß §24 WeinG umgestellt wurden, beträgt die Hektarhöchstmenge für Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein 10.000 Kilogramm Weintrauben oder 7.500 Liter Wein.
Aufgepasst
Für die Berechnung des Hektarhöchstertrages gilt die Fläche der Weingärten laut Mehrfachantrag (MFA).
Zusätzlich sind Flächen zu berücksichtigen, die nach der Einreichung des MFA, aber noch vor der Ernte (Lese) zugekauft oder gepachtet wurden und daher im MFA nicht enthalten sind und mittels online-Formular "Änderung der Bewirtschaftungsverhältnisse" der katasterführenden Stelle (KFS) mitgeteilt wurden.