Weinbaukataster: Änderungen rasch melden

Seperate Anträge und Meldungen im eAma notwendig
Zu- und Abgänge von Weingartenflächen werden bei Weinbaubetrieben beim Einreichen des Mehrfachantrages Flächen (MFA) berücksichtigt.
Zusätzlich zum jährlich verpflichtend einzureichenden MFA muss jede Änderung der weinbaulichen Bewirtschaftung der katasterführenden Stelle (KFS) durch separate Anträge und Meldungen im eAMA mittels Online-Formular mitgeteilt werden.
Selbstständig oder mit Hilfe der Bezirksbauernkammer
Jeden Antrag und jede Meldung kann man selbsttätig über eAMA von zu Hause aus oder mit Unterstützung der zuständigen BBK zur KFS senden.
Betriebe, die nach Einreichen des MFA, zum Beispiel im August oder September, Weinflächen pachten oder kaufen, müssen dies der KFS mittels der Meldung „Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen“ mitteilen. Dies muss nur der übernehmende Betrieb machen.
Aktualität des Weinbaukatasters gewährleisten
Nur dadurch ist weinrechtlich gewährleistet, dass die zusätzlichen Erntemengen dem neuen Bewirtschafter der Flächen im Zuge der Erntemeldung zugerechnet werden können.
Es ist bei Weitergabe von Weingärten an neue Bewirtschafter jedenfalls die gesonderte Meldung der „Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen“ mittels Online-Formular vom/beim übernehmenden Weinbaubetrieb zu machen.
Die separate Meldung der „Änderung von Bewirtschaftungsverhältnissen“ sichert die Aktualität des Weinbaukatasters für alle Weinbaubetriebe.
Auch Rodungen melden
Das gleiche Prinzip gilt für erfolgte Rodungen von Weingärten nach der Lese. Auch diese müssen, unabhängig von der Definition der Fläche als Weingarten, im eingereichten MFA des vorangegangenen Frühjahrs der KFS mittels online Formular mit der „Meldung einer Rodung“ mitgeteilt werden.