Geflügelpest: Mehrere Fälle in Niederösterreich

Für welche Betriebe gilt die Stallpflicht?
In Regionen, die als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen sind, gilt seit Dienstag, 10. Jänner 2023, Stallpflicht, so die AGES. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelhalter mit unter 50 Tieren sind von der dauerhafte Haltung in Ställen ausgenommen, wenn das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel
vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
So schütze ich meine Tiere
Vorbeugende Schutzmaßnahmen für Gebiete mit erhöhtem Risiko:
- es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
- das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
- die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder einem Unterstand erfolgen
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
- Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der dauerhafte Haltung in Ställen ausgenommen, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.