Geflügelpest - Stallpflicht aufgehoben!
Damit ist weiterhin folgendes zu beachten:
Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin strikt einzuhalten!
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link:
- Geflügel darf weiterhin nicht unter freiem Himmel gefüttert und getränkt werden.
- Der Kontakt mit Wildgeflügel muss bestmöglich verhindert werden.
- Veranstaltungen mit Geflügel, sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) müssen von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
- Bei Verdachtsfällen gilt eine besondere Meldepflicht (Betreuungstierarzt bzw. Amtstierart sind zu informieren):
- bei Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
- bei Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
- bei Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.
Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin strikt einzuhalten!
Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link: