Gekoppelte Einkommensgrundstützung für den Auftrieb von Kühen, Jungrindern, Mutterschafen und -ziegen Almauftriebsprämie
Ziele der Maßnahme
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
- Stärkung der Nachhaltigkeit.
- Unmittelbarer Anreiz für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter ihre Tierbestände während der Sommermonate auf Almweideflächen aufzutreiben.
- Zusätzlicher Anreiz für Tierhalterinnen und Tierhalter zum Auftrieb von Muttertieren auf Almen durch verstärkte Unterstützung.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
- Auftrieb von Kühen
- Auftrieb von Mutterschafen und Mutterziegen
- Auftrieb von Rindern (ausgenommen Kühe)
- Die Prämie wird je RGVE der angegebenen Tierkategorien gewährt
Zugangsvoraussetzungen
- Begünstigte sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe, die folgende Fördervoraussetzungen erfüllen: 1. "Aktiver Landwirt" (Begriffsbestimmung gem. Art. 4 (5) GSP-VO) 2. mind. 1,5 ha förderfähige Betriebsfläche bzw. wenn nur gekoppelte Zahlungen beantragt werden, Mindestprämienvolumen von 150 Euro/Betrieb
- Mindestalpungsdauer von 60 Tagen.
RGVE-Schlüssel
Die Umrechnung in raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) erfolgt folgendermaßen: | |
Rinder ab 2 Jahre | 1,00 RGVE |
Rinder ½ bis unter 2 Jahre | 0,60 RGVE |
Kälber unter ½ Jahr | 0,40 RGVE |
Zwergrinder ab 2 Jahre | 0,50 RGVE |
Zwergrinder ½ bis unter 2 Jahre | 0,30 RGVE |
Zwergrinder unter ½ Jahr (als Zwergrinder gelten die Rassen: Dahomey, Dexter, Kerry und Zwergzebu) | 0,20 RGVE |
Schafe und Ziegen ab 1 Jahr | 0,15 RGVE |
Als Altersstichtag gilt der 1. Juli. | |
Förderungsverpflichtungen
- Auftrieb von Rindern, Mutterschafen und/oder Mutterziegen auf eine österreichische Alm.
- Mindestalpungszeit beträgt 60 Tage.
- Vollständiger Erhalt nur bei Einhaltung der Konditionalität.
- Einhaltung der Bestimmungen zur Tierkennzeichnung und Registrierung gemäß VO (EU) Nr. 2016/429 (verpflichtende Einzeltierkennzeichnung und -beantragung).
Höhe der Förderung
- Um dem seit Jahren rückläufigen Auftrieb auf nachhaltige extensive Almweideflächen gegenzusteuern, wurden die Einheitsbeträge im Vergleich zur vorherigen Programmperiode deutlich erhöht. Das gesamte Mittelvolumen steigt um 3,5 Mio. Euro auf 18 Mio. Euro.
- Die Prämie für das einzelne Tier errechnet sich aus den zur Verfügung stehenden Mitteln geteilt durch die Anzahl der aufgetriebenen Tiere. Dieser Betrag kann von Jahr zu Jahr analog zu den Auftriebszahlen schwanken.
- Dabei ergibt sich eine ungefähre Prämienhöhe je Tier auf Basis der durchschnittlichen Auftriebszahlen der letzten Jahre.
- Der Einheitsbetrag (= Prämie) beträgt daher:
- für Kühe und Mutterschafe/-ziegen rund 100 Euro je RGVE
- für sonstige Rinder rund 50 Euro je RGVE.