Korrekturen zum Mehrfachantrag 2025
Beantragungsgegenstand | Fristen |
Änderung der Schlagnutzungsart | bis 15 Tage vor Auszahlung |
Begrünung Zwischenfrucht – Variante 1, 2 und 3 | 31. August 2025 |
Begrünung Zwischenfrucht – Variante 4, 5, 6 und 7 | 30. September 2025 |
Bodennah ausgebrachte und separierte Güllemenge | 30. November 2025 |
Grundsätzlich werden Änderungen innerhalb der Antragsfrist vollinhaltlich anerkannt.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen sowie die Neuvergabe oder Ausweitung prämien-relevanter Codierungen (DIV, MS, SLK, WB, NAT, usw.) werden dagegen nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt.
Bei der Maßnahme „BIO“ ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mittels
Codierung „PSMBIO“ in der Feldstücksliste schlagbezogen bekanntzugeben. Kontrollieren Sie Ihre Saatgutetiketten auf eine etwaige Beizung.