Mit 31. März 2023 wurde die Entgegennahme von Anträgen für die Förderperiode 14-22 eingestellt.Seit dem 1. April 2023 ist die Antragstellung für die Niederlassung von Junglandwirt:innen auf Basis der Sonderrichtlinie für die Förderperiode 2023 bis 2027 möglich.Nähere Informationen dazu finden Sie im Beitrag "Niederlassung von Junglandwirt:innen in der Förderperiode 2023 bis 2027"