Mercosur-Handelsabkommen wurde beschlossen
Wie alles begann
Im Jahr 1999 wurden Verhandlungen für ein Mercosur-Handelsabkommen begonnen. 2010 kam es zur Wiederaufnahme der Gespräche. Bei Inkrafttreten wird damit die weltgrößte Freihandelszone mit über 700 Millionen Verbrauchern geschaffen.
Bereits im Herbst hatte die EU-Kommission klargestellt, dass das Abkommen geteilt in das „EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen“ (EMPA) und ein „Interimshandelsabkommen“ (iTA) zur Abstimmung gebracht werden wird. Mit dem nun in Brüssel gefassten Beschluss kann das iTA in Kraft treten, da der Abschluss internationaler Handelsabkommen in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU fällt. Das EMPA kann vorläufig in Kraft treten und muss in Folge noch durch alle Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Bereits im Herbst hatte die EU-Kommission klargestellt, dass das Abkommen geteilt in das „EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen“ (EMPA) und ein „Interimshandelsabkommen“ (iTA) zur Abstimmung gebracht werden wird. Mit dem nun in Brüssel gefassten Beschluss kann das iTA in Kraft treten, da der Abschluss internationaler Handelsabkommen in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der EU fällt. Das EMPA kann vorläufig in Kraft treten und muss in Folge noch durch alle Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Der Zeitplan
- 6. Dezember 2024: politische Einigung zwischen EU und Mercosur-Ländern nach Nachbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit, Pariser Klimaabkommen und Entwaldung
- 3. September 2025: EU-Kommission übermittelt Abkommen an Rat zur Abstimmung
- 9. Jänner 2026: Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat
- Mitte Jänner 2026: Unterzeichnung Partnerschaftsabkommen (EMPA) und Interimshandelsabkommen (iTA) in Paraguay
- Frühjahr 2026: Zustimmung EU-Parlament und Parlamente der Mercosur-Staaten – zu erwarten
- Mitte 2026: vorläufiges Inkrafttreten des iTA und des EMPA – aus heutiger Sicht zu
Die Position der Landwirtschaft
Mit den wachsenden globalen Handelskonflikten als Folge der willkürlichen US-Zollpolitik hat sich das Bestreben der EU-Kommission, die Handelsbeziehungen der EU-27 zu diversifizieren, stark erhöht. Aus Sicht der Landwirtschaft bleibt es aber bei einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Abkommen in dieser Form. Für die Land- und Forstwirtschaft überwiegen die Risiken gegenüber den Chancen.
Handelsbezogene Inhalte
Internationale Handelsabkommen folgen allgemeinen Grundsätzen, wie der Durchführung von Handelspolitik in Form von Zöllen (mengenmäßige Beschränkungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig), der Gleichstellung ausländischer und inländischer Ware nach der Einfuhr und einer Ausgewogenheit in den gegenseitig eingeräumten Zugeständnissen.
Durch das EU-Mercosur-Abkommen werden auf beiden Seiten die Zölle auf Einfuhren von Waren beseitigt. Diese Zölle belasten derzeit besonders die Hersteller von Agrarlebensmitteln, Maschinen, Arzneimitteln, Autos, Textilien und Bekleidung. Die Erleichterungen im Marktzugang umfassen auch den Agrarbereich. Bei sensiblen Sektoren erfolgt nur eine beschränkte Öffnung. In diesen Bereichen gelten die Zollfreiheit bzw. reduzierte Zölle innerhalb festgelegter Kontingentmengen (Quoten), diese Mengen werden schrittweise über mehrere Jahre auf den vollen festgelegten Umfang erhöht.
Durch das EU-Mercosur-Abkommen werden auf beiden Seiten die Zölle auf Einfuhren von Waren beseitigt. Diese Zölle belasten derzeit besonders die Hersteller von Agrarlebensmitteln, Maschinen, Arzneimitteln, Autos, Textilien und Bekleidung. Die Erleichterungen im Marktzugang umfassen auch den Agrarbereich. Bei sensiblen Sektoren erfolgt nur eine beschränkte Öffnung. In diesen Bereichen gelten die Zollfreiheit bzw. reduzierte Zölle innerhalb festgelegter Kontingentmengen (Quoten), diese Mengen werden schrittweise über mehrere Jahre auf den vollen festgelegten Umfang erhöht.
Für Importe in die EU wurden unter anderem folgende Quoten vereinbart
- Rindfleisch: für 99.000 t (teils frisch, teils gefroren) wird der Zollsatz auf 7,5 % gesenkt
- Geflügelfleisch: 180.000 t (50 % ohne Knochen, 50 % mit Knochen) zollfrei
- Zucker: bestehendes Kontingent von 180.000 t wird von 98 €/t auf 0 €/t gesetzt,zusätzlich 10.000 t für Industrie
- Ethanol: 450.000 t für die chemische Industrie zollfrei und 200.000 t für andereAnwendungen (inkl. Treibstoff) mit einem auf ein Drittel reduzierten Zoll
- Honig: 45.000 t zollfrei
Wie wirken sich die Quoten aus?
Der begünstige Zugang entspricht grundsätzlich einem geringen Teil der EU-Produktion, z.B. 1,5 % der EU-Rindfleischproduktion (rd. 8 Mio. t), 1,3 % der EU-Geflügelfleischproduktion, 1,1 % der EU-Zuckerproduktion. Bei den Rindfleischimporten wird es sich allerdings
überwiegend um sogenannte „Edelteile“ handeln, wodurch wertmäßig deutlich mehr als 1,5 % des Marktes betroffen sein könnten.
Das Honigkontigent entspricht ca. 10 % des EU-Verbrauchs (bei einem EU-Selbstversorgungsgrad von nur 60 %). Bei diesem – zudem fälschungsanfälligen – Produkt wurde allerdings zuletzt bereits der Ukraine ein großes Importkontingent zugestanden. Bei Ethanol sieht die am Papier klare Abgrenzung zwischen Industriezwecken und anderen Anwendungen in der Praxis leider anders aus.
Bei den Agrarimporten in die Mercosur-Länder werden für die Landwirtschaft neue Möglichkeiten durch die Abschaffung der Zölle auf Wein (bisher 27 %), Spirituosen (bisher 20-25 %), Malz (bisher 14 %) und Olivenöl (bisher 10 %) erwartet. Weiters wurde eine zollfreie Quote für 30.000 t Käse vereinbart (bisheriger Zoll 28 %).
Alle genannten Mengen gelten für die EU-27.
Das Honigkontigent entspricht ca. 10 % des EU-Verbrauchs (bei einem EU-Selbstversorgungsgrad von nur 60 %). Bei diesem – zudem fälschungsanfälligen – Produkt wurde allerdings zuletzt bereits der Ukraine ein großes Importkontingent zugestanden. Bei Ethanol sieht die am Papier klare Abgrenzung zwischen Industriezwecken und anderen Anwendungen in der Praxis leider anders aus.
Bei den Agrarimporten in die Mercosur-Länder werden für die Landwirtschaft neue Möglichkeiten durch die Abschaffung der Zölle auf Wein (bisher 27 %), Spirituosen (bisher 20-25 %), Malz (bisher 14 %) und Olivenöl (bisher 10 %) erwartet. Weiters wurde eine zollfreie Quote für 30.000 t Käse vereinbart (bisheriger Zoll 28 %).
Alle genannten Mengen gelten für die EU-27.
Weitere Inhalte im Agrarbereich
Im Rahmen des Abkommens werden 344 geschützte geografischen Angaben der EU (13 aus Österreich, z.B. Steirisches Kürbiskernöl) in den Mercosur-Ländern anerkannt und so vor Fälschung geschützt. Weiters wurde im Abkommen eine „Regionalisierung“ bei seuchenbedingten Handelsbeschränkungen vereinbart und künftig werden für alle EU-Staaten in allen Mercosur-Ländern die gleichen Anforderungen gelten.
Gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) sind ebenfalls Teil des Abkommens. Darunter fallen Toleranzgrenzen für Rückstände, die eingeschränkte Verwendung von Stoffen, Kennzeichnungsanforderungen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit, hygienische und Quarantäneanforderungen. Das Abkommen soll zudem die Zusammenarbeit in Bezug auf die UN-Nachhaltigkeitsziele verbessern und das gegenseitige Verständnis und den politischen Dialog fördern.
Gesundheits- und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) sind ebenfalls Teil des Abkommens. Darunter fallen Toleranzgrenzen für Rückstände, die eingeschränkte Verwendung von Stoffen, Kennzeichnungsanforderungen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit, hygienische und Quarantäneanforderungen. Das Abkommen soll zudem die Zusammenarbeit in Bezug auf die UN-Nachhaltigkeitsziele verbessern und das gegenseitige Verständnis und den politischen Dialog fördern.
Schutzmechanismen für die EU-Landwirtschaft
Aufgrund anhaltender Kritik mehrerer EU-Mitgliedsländer (auch Österreich) wurden in den letzten Monaten von der EU-Kommission Schutzmechanismen für die Landwirtschaft vorgelegt bzw. nachgebessert.
Marktbeobachtung
Marktbeobachtung
- Die EU-Kommission wird den Import von sensiblen Produkten laufend überwachen und mindestens alle sechs Monate einen Bericht vorlegen.
- Im Bedarfsfall kann das Agrarimporte-Monitoring auf andere Agrarprodukte (zusätzlich zu den als sensibel eingestuften) ausgeweitet werden.
- Untersuchungen können auch von Branchenvertretungen und kurzfristig beantragt werden.
- Untersuchungen mit entsprechenden Konsequenzen werden eingeleitet, wenn die jährlichen Einfuhren um mehr als 5 % im Vergleich zum 3-Jahresdurchschnitt steigen und die Einfuhrpreise um mindestens 5 % unter dem 3-Jahresdurchschnitt der EU-Preise liegen.
- Bei Feststellung von Marktverwerfungen durch Importe können Zollsenkungen bzw. Zollfrei-Kontingente für maximal vier Jahre ausgesetzt werden.
- Das neue Instrument der Agrarkrisenreserve zur Absicherung der EU-Landwirtschaft wird auf 6,3 Mrd. Euro verdoppelt.
- Die EU-Kommission wird die Importkontrollen deutlich erhöhen und strengere Kontrollen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und Pflanzengesundheit (SPS) einführen.
- 2026 bis 2028 wird die Zahl der Betriebsaudits in Drittländern um 50 % erhöht.
- Die Grenzkontrollen werden um ein Drittel verstärkt.
Konkrete Kritikpunkte
Kritisiert wird von Seite der Landwirtschaftskammer weiterhin, dass die EU-Produktionsstandards betreffend Prozessqualität im Abkommen nicht durchgesetzt werden konnten und Bäuerinnen und Bauern in einen ungleichen Wettbewerb treten müssen. Zwar wurden seitens der EU-Kommission die oben angeführten Schutzmechanismen angekündigt und auch gesetzlich verankert, diese erscheinen aber nicht als ausreichend bzw. wirken sie erst im Nachhinein.
Die für den Krisenfall vorgesehene und zuletzt verdoppelte Krisenreserve der EU-Kommission muss im Mehrjährigen Finanzrahmen erst beschlossen werden und steht einer vorgeschlagenen Kürzung der GAP-Mittel in der Finanzperiode ab 2028 gegenüber.
Bei den bereits unterzeichneten und künftigen EU-Handelsabkommen werden EU-seitig die kumulativen Effekte auf die Landwirtschaft bei weitem zu wenig berücksichtigt. Schon in den letzten Jahren ist der Außenschutz bei bestimmten Produkten (z.B. Zucker) sehr löchrig geworden.
Die für den Krisenfall vorgesehene und zuletzt verdoppelte Krisenreserve der EU-Kommission muss im Mehrjährigen Finanzrahmen erst beschlossen werden und steht einer vorgeschlagenen Kürzung der GAP-Mittel in der Finanzperiode ab 2028 gegenüber.
Bei den bereits unterzeichneten und künftigen EU-Handelsabkommen werden EU-seitig die kumulativen Effekte auf die Landwirtschaft bei weitem zu wenig berücksichtigt. Schon in den letzten Jahren ist der Außenschutz bei bestimmten Produkten (z.B. Zucker) sehr löchrig geworden.
Forderungen: EU muss ausreichend Schutz bieten
Nicht nur zum Erhalt der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft, sondern auch im Sinne einer langfristigen Versorgungssicherheit sind die heimische Produktion durch das In-Kraft-Treten des Mercosur-Handelsabkommens vor einem Marktungleichgewicht zu schützen. Daher müssen folgende Maßnahmen jetzt rasch umgesetzt werden:
1. Verpflichtende Herkunftskennzeichnung:
Die rasche Umsetzung einer umfassenden, verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel auf allen Vermarktungsstufen sowie deren Ausweitung auf die Gastronomie ist eine Voraussetzung zum Schutz der Konsument:innen und unserer regionalen Lebensmittelproduktion. Diese muss durch systematische und strenge Kontrollen abgesichert werden. Nur so kann Transparenz, Rückverfolgbarkeit und ein fairer Wettbewerb mit Importen aus Mercosur-Staaten gewährleistet werden.
2. Regionalität in der öffentlichen Beschaffung:
Verbindliche Umsetzung der Lebensmittel-Kriterien des Nationalen Aktionsplans für nachhaltige Beschaffung (NaBe) sowie Ausweitung auf weitere Produktgruppen. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen regionale Herkunft, Qualität und österreichische Produktionsstandards im Vordergrund stehen – nicht der niedrigste Preis.
3. Strenge Importkontrollen:
Die europäischen und noch mehr die österreichischen Bäuerinnen und Bauern erfüllen in vielen Bereichen (z.B. Pflanzenschutz) deutlich höhere Produktionsstandards als in anderen Ländern. Lebensmittel mit schlechteren Herstellungsstandards als in der EU erlaubt, etwa durch den Einsatz von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmittel, dürfen nicht auf unseren Tellern landen. Strenge Importkontrollen und eine Umstellung vom bestehenden Produktstandardprinzip auf ein Produktionsstandardprinzip zum Schutz unserer heimischen Landwirtschaft ist bei derartigen Marktöffnungen zwingend notwendig.
4. Verlässliche Finanzierung der EU-Agrarpolitik:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen, insbesondere der „Single Fund“ ohne klare Zweckbindung und die vorgesehenen Kürzungen der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss geändert werden. Die GAP muss als eigenständige, gemeinschaftlich finanzierte Politik mit klar zugeordneten und zweckgebundenen Mitteln erhalten bleiben und finanziell mindestens auf dem bisherigen Niveau abgesichert sein. Einsparungen zulasten der Landwirtschaft und des ländlichen Raums gefährden die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und die nachhaltige Entwicklung der Regionen.
5. Weiterführung von Agrardiesel inkl. CO2 Abgabenausgleich:
Der Agrardiesel inklusive CO2-Abgabenausgleich muss weitergeführt werden. Ohne diese Entlastung wird die heimische Land- und Forstwirtschaft durch höhere Treibstoffkosten massiv benachteiligt und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importen aus Mercosur-Staaten unvertretbar geschwächt.
6. Vermeidung von Verwerfungen am Düngermarkt:
Ab 2026 kommen für Handelsdünger aus Drittstaaten durch die Einführung von CO2-Grenzausgleichsmechanismen (CBAM) und bei Stickstoffdüngern aus Russland und Weißrussland, aufgrund von zusätzlichen Zöllen, Belastungen am Düngemarkt auf uns zu, die auch für die landwirtschaftlichen Betriebe spürbar werden. Eine effiziente, unabhängige Preisbeobachtung für diese betroffenen Düngemittel und Maßnahmen, die bei getriebenen Preisanstiegen aufgrund dieser Regelung eingeleitet werden, sind unumgänglich. Dies ist in den entsprechenden EU-Regelwerken vorgesehen und muss daher effizient in der Praxis umgesetzt werden.
7. Abbau von Bürokratie:
Mit den Vereinfachungspaketen der EU für 2024 und 2025 wurden erste wichtige Schritte zum Bürokratieabbau in der GAP gesetzt. Dieser Weg muss konsequent fortgeführt werden. Vereinfachungen dürfen nicht nur auf dem Papier stattfinden. Sie müssen im Alltag der bäuerlichen Betriebe ankommen.
1. Verpflichtende Herkunftskennzeichnung:
Die rasche Umsetzung einer umfassenden, verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel auf allen Vermarktungsstufen sowie deren Ausweitung auf die Gastronomie ist eine Voraussetzung zum Schutz der Konsument:innen und unserer regionalen Lebensmittelproduktion. Diese muss durch systematische und strenge Kontrollen abgesichert werden. Nur so kann Transparenz, Rückverfolgbarkeit und ein fairer Wettbewerb mit Importen aus Mercosur-Staaten gewährleistet werden.
2. Regionalität in der öffentlichen Beschaffung:
Verbindliche Umsetzung der Lebensmittel-Kriterien des Nationalen Aktionsplans für nachhaltige Beschaffung (NaBe) sowie Ausweitung auf weitere Produktgruppen. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen regionale Herkunft, Qualität und österreichische Produktionsstandards im Vordergrund stehen – nicht der niedrigste Preis.
3. Strenge Importkontrollen:
Die europäischen und noch mehr die österreichischen Bäuerinnen und Bauern erfüllen in vielen Bereichen (z.B. Pflanzenschutz) deutlich höhere Produktionsstandards als in anderen Ländern. Lebensmittel mit schlechteren Herstellungsstandards als in der EU erlaubt, etwa durch den Einsatz von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmittel, dürfen nicht auf unseren Tellern landen. Strenge Importkontrollen und eine Umstellung vom bestehenden Produktstandardprinzip auf ein Produktionsstandardprinzip zum Schutz unserer heimischen Landwirtschaft ist bei derartigen Marktöffnungen zwingend notwendig.
4. Verlässliche Finanzierung der EU-Agrarpolitik:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen, insbesondere der „Single Fund“ ohne klare Zweckbindung und die vorgesehenen Kürzungen der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muss geändert werden. Die GAP muss als eigenständige, gemeinschaftlich finanzierte Politik mit klar zugeordneten und zweckgebundenen Mitteln erhalten bleiben und finanziell mindestens auf dem bisherigen Niveau abgesichert sein. Einsparungen zulasten der Landwirtschaft und des ländlichen Raums gefährden die Versorgungssicherheit, die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und die nachhaltige Entwicklung der Regionen.
5. Weiterführung von Agrardiesel inkl. CO2 Abgabenausgleich:
Der Agrardiesel inklusive CO2-Abgabenausgleich muss weitergeführt werden. Ohne diese Entlastung wird die heimische Land- und Forstwirtschaft durch höhere Treibstoffkosten massiv benachteiligt und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importen aus Mercosur-Staaten unvertretbar geschwächt.
6. Vermeidung von Verwerfungen am Düngermarkt:
Ab 2026 kommen für Handelsdünger aus Drittstaaten durch die Einführung von CO2-Grenzausgleichsmechanismen (CBAM) und bei Stickstoffdüngern aus Russland und Weißrussland, aufgrund von zusätzlichen Zöllen, Belastungen am Düngemarkt auf uns zu, die auch für die landwirtschaftlichen Betriebe spürbar werden. Eine effiziente, unabhängige Preisbeobachtung für diese betroffenen Düngemittel und Maßnahmen, die bei getriebenen Preisanstiegen aufgrund dieser Regelung eingeleitet werden, sind unumgänglich. Dies ist in den entsprechenden EU-Regelwerken vorgesehen und muss daher effizient in der Praxis umgesetzt werden.
7. Abbau von Bürokratie:
Mit den Vereinfachungspaketen der EU für 2024 und 2025 wurden erste wichtige Schritte zum Bürokratieabbau in der GAP gesetzt. Dieser Weg muss konsequent fortgeführt werden. Vereinfachungen dürfen nicht nur auf dem Papier stattfinden. Sie müssen im Alltag der bäuerlichen Betriebe ankommen.