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Mercosurabkommen wird nun vom EuGH geprüft

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02.02.2026 | von BauernJournal

Nach 25 Jahren Verhandlungen haben Vertreter der EU und von vier südamerikanischen Ländern ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Ein Beschluss des Europäischen Parlaments könnte allerdings eine weitere Verzögerung des Inkrafttretens bewirken.

Hafen Rotterdam.jpg © Nemestothy/LKÖ
© Nemestothy/LKÖ
Durch den Vertrag mit den Mercosur-Ländern entsteht eine der größten Freihandelszonen der Welt - mit mehr als 700 Mio. Einwohnern und einer gemeinsamen Wirtschaftsleistung von rund 19 Billionen Euro. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden. Die EU rechnet mit einer Steigerung der jährlichen Exporte in den Mercosur um 39%. Die neue Freihandelszone ist auch ein Zeichen gegen die protektionistische Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump. “Dieses Abkommen sendet ein starkes Signal an die Welt. Wir entscheiden uns für fairen Handel statt Zölle, wir entscheiden uns für eine produktive, langfristige Partnerschaft, und vor allem wollen wir unseren Bürgern und Unternehmen echte und greifbare Vorteile verschaffen“, betonte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
 

Droht ein gnadenloser Wettbewerb?

Gegner des Abkommens - allen voran Frankreich, aber auch Österreich - kritisieren indes, dass Landwirt:innen in Europa in einen harten Preiskampf mit den besonders wettbewerbsfähigen südamerikanischen Farmern gezwungen würden. Auch Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich bis zuletzt klar gegen das Handelsabkommen ausgesprochen und sich für strengere Schutzmaßnahmen eingesetzt. “Wir sind ein Qualitätsproduzent und stellen hochwertige Lebensmittel her. Wenn südamerikanische Ware mit österreichischen Qualitätsprodukten konkurriert, müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick erkennen können, woher ein Produkt stammt, und sich bewusst für österreichische Produkte entscheiden können“, so Totschnig. Daher fordert er nun eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der gesamten EU.
 
LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger bleibt ebenso kritisch: “Mehr Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und Industrie kann nicht auf Kosten der Landwirtschaft geschaffen werden. Sich in diesen weltpolitisch unsicheren Zeiten bei zentralen Lebensgrundlagen wie Nahrungsmitteln weiter von Übersee abhängig zu machen und eigene Versorgungsstrukturen zusätzlich unter Druck zu bringen, ist ein mehr als gefährlicher Irrweg“, argumentiert Moosbrugger.
 
Er fordert, dass die EU-Kommission den Bauern unverzichtbare Schritte entgegenkommen und ihre Ankündigung umsetzen müsse, die Einhaltung der EU- Standards bei Importen und Kontrollen in den Herkunftsländern glaubwürdig sicherzustellen; Rückstandsuntersuchungen seien zu wenig, es müsse die Produktion vor Ort überprüft werden - auch im tierischen Bereich. “Was nicht unseren Standards entspricht, hat auf unseren Märkten und Tellern nichts zu suchen“, so der LKÖ-Präsident.

EuGH wird Vertrag überprüfen

Um das Mercosur-Abkommen zum Abschluss zu bringen, hatte die EU-Kommission dieses in ein politisches Partnerschaftsabkommen und einen Handelsvertrag aufgespalten. Während für den politischen Teil eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente erforderlich ist, fällt das Handelsabkommen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Damit konnte dieses vom Rat der Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche per Mehrheitsentscheidung beschlossen werden.
 
Ausständig ist indes noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten haben nun mit knapper Mehrheit beschlossen, die Aufspaltung des Vertrages in zwei Teile vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Das könnte das Inkrafttreten des Handelsabkommens um viele Monate verzögern. Die EU-Kommission könnte allerdings beschließen, den Vertrag trotzdem vorläufig zur Anwendung zu bringen.
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