Nitratinformationsdienst (NID) – Mais 2026
Für die Empfehlungen wurden vom 11. bis 13. März 45 Schläge auf der nördlichen (23) und südlichen (22) Traun-Enns-Platte in einer Tiefe von 0 - 90 cm beprobt (getrennte Beprobung der Tiefenstufen 0 - 30 cm, 30 - 60 cm und 60 - 90 cm) und der mineralische Stickstoff analysiert (Nitrat in allen drei Tiefenstufen, Ammonium in 0 - 30 cm). Ab einem bestimmten Vorrat an mineralischem Stickstoff im Boden kann Stickstoffdünger eingespart werden. Dabei ist von den Düngeempfehlungen der Richtlinien für die sachgerechte Düngung auszugehen.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Hauptfrucht, die Vorfrucht, der Viehbesatz, die Zwischenfrucht und die Bodenverhältnisse.
Zur Interpretation der Ergebnisse wurden mögliche Einflussfaktoren auf den Vorrat an mineralischem Stickstoff erhoben. Das waren die Hauptfrucht, die Vorfrucht, der Viehbesatz, die Zwischenfrucht und die Bodenverhältnisse.
Vorrat an pflanzenverfügbarem Stickstoff Anfang März 2026
Der Gehalt an mineralischem Stickstoff (Nmin) betrug im Durchschnitt (gerundet) 43 kg N/ha (im Vorjahr waren es 46 kg N/ha). In den einzelnen Tiefenstufen waren es durchschnittlich 24 kg in den obersten 30 cm, 12 kg in 30 – 60 cm und 7 kg in 60 – 90 cm Tiefe. Die Werte der heuer untersuchten Schläge lagen zwischen 14 und 83 kg N/ha in 0 – 90 cm Bodentiefe. Auf den beprobten Flächen befanden sich 50 % der Werte zwischen 33 kg N/ha und 54 kg N/ha und damit überwiegend auf niedrigem bis mittlerem Niveau. Vier der untersuchten Feldstücke hatten Nmin-Gehalte im Boden von über 70 kg N/ha.
Unterschiede zwischen den Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Die Vorfrüchte erwiesen sich als relevanter Einfluss auf die Nmin-Gehalte. Die am häufigsten vertretenen Vorfrüchte waren Wintergerste (15-mal), Winterweizen (8-mal), Körnermais (8-mal), Kümmel (3-mal) und Sojabohne (2-mal). Andere Vorfrüchte waren jeweils nur einmal vertreten.
Die Vorfrucht Wintergerste führte zu Nmin-Gehalten von durchschnittlich 51 kg N/ha. Nach Winterweizen wurden durchschnittliche Werte von 36 kg N/ha, nach Körnermais 41 kg N/ha, nach Kümmel 41 kg N/ha und nach Sojabohne 69 kg N/ha festgestellt. Bei den anderen Vorfrüchten ist die Anzahl der Fälle für eine Empfehlung zu gering. Der Unterschied zwischen Schlägen mit und ohne Zwischenbegrünungen betrug im Durchschnitt 6 kg N/ha (tendenziell niedrigere Werte nach Begrünung).
Unterschiede zwischen den Nmin-Gehalten von Schlägen in der nördlichen Traun-Enns-Platte (Bezirke Linz Land und Wels Land) und der südlichen (Bezirke Kirchdorf und Steyr) waren nicht feststellbar. Die Vorfrüchte erwiesen sich als relevanter Einfluss auf die Nmin-Gehalte. Die am häufigsten vertretenen Vorfrüchte waren Wintergerste (15-mal), Winterweizen (8-mal), Körnermais (8-mal), Kümmel (3-mal) und Sojabohne (2-mal). Andere Vorfrüchte waren jeweils nur einmal vertreten.
Die Vorfrucht Wintergerste führte zu Nmin-Gehalten von durchschnittlich 51 kg N/ha. Nach Winterweizen wurden durchschnittliche Werte von 36 kg N/ha, nach Körnermais 41 kg N/ha, nach Kümmel 41 kg N/ha und nach Sojabohne 69 kg N/ha festgestellt. Bei den anderen Vorfrüchten ist die Anzahl der Fälle für eine Empfehlung zu gering. Der Unterschied zwischen Schlägen mit und ohne Zwischenbegrünungen betrug im Durchschnitt 6 kg N/ha (tendenziell niedrigere Werte nach Begrünung).
Empfehlung zu Mais
Nmin-Vorräte im Boden, die 40 kg N/ha übersteigen, können auf die empfohlene Düngemenge (gemäß Richtlinien für die sachgerechte Düngung) angerechnet werden, ohne dass Ertragseinbußen zu erwarten sind. Nach der Vorfrucht Wintergerste ergibt sich daraus eine Empfehlung zur Einsparung der Düngung von 10 kg N/ha, nach Sojabohne 30 kg N/ha. Nach Winterweizen, Körnermais oder Kümmel ist keine Einsparung der Düngung sinnvoll.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL und NAPV sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Vorschriften hinsichtlich maximaler Gaben- bzw. Einzelgabenbeschränkungen, Düngeobergrenzen laut ÖPUL und NAPV sind einzuhalten. Eine etwaig durchgeführte Herbstdüngung (Zwischenfrucht) und die Vorfruchtwirkung gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) sind zu berücksichtigen.
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 oder www.bwsb.at.