Persönliche Eignung des Anwenders (Sachkundeausweis)
Grundsätzlich gelten berufliche Verwender von Pflanzenschutzmittel als sachkundig, wenn sie über eine Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG verfügen.
Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gilt jedenfalls einer der angeführten Sachkundenachweise, der durch ein positives Zeugnis bzw. eine Teilnahmebestätigung zu bescheinigen ist.