Pflanzenschutzmittel: Was ändert sich 2026 bei den Aufzeichnungen
Aufzeichnung in maschinenlesbarer Form
Künftig müssen betriebliche Aufzeichnungen in maschinenlesbarer Form geführt werden. Für die Praxis bedeutet das eine digitale Dokumentation, etwa mit Excel oder speziellen Agraraufzeichnungsprogrammen. Viele Betriebe nutzen bereits Programme wie LBG Agrar, Agrarcommander, ÖDüPlan oder FARMDOK, wo eine mobile Erfassung möglich ist und eine Prüfung der angewendeten Pflanzenschutzmittel erfolgt. Für Excel-Anwender steht der LK-Düngerrechner zur Verfügung, mit dem Nachteil, dass keine Prüfung der angewendeten Mittel durchgeführt wird.
Ist eine Verschiebung möglich?
Eine jüngst beschlossene Novelle auf EU-Ebene eröffnet die Möglichkeit, die verpflichtende elektronische Dokumentation um ein Jahr – auf den 1. Jänner 2027 – zu verschieben. Damit müssten Pflanzenschutz-Anwendungen im Jahr 2026 noch nicht in maschinenlesbarer Form erfasst werden.
In Niederösterreich soll die Verschiebung durch eine entsprechende Änderung des landeseigenen Pflanzenschutzmittelgesetzes umgesetzt werden. Zum Redaktionsschluss hatten, mit Ausnahme des Burgenlands, alle übrigen Bundesländer signalisiert, den Aufschub mitzutragen.
In Niederösterreich soll die Verschiebung durch eine entsprechende Änderung des landeseigenen Pflanzenschutzmittelgesetzes umgesetzt werden. Zum Redaktionsschluss hatten, mit Ausnahme des Burgenlands, alle übrigen Bundesländer signalisiert, den Aufschub mitzutragen.
Aufzeichnungsumfang wird erweitert
Unabhängig vom möglichen Aufschub der elektronischen Aufzeichnungspflicht wird der Umfang der verpflichtenden Angaben ab 1. Jänner 2026 ausgeweitet. Zusätzlich zu den bisherigen Informationen müssen künftig unter anderem der EPPO-Code der Kultur sowie – sofern relevant – das Entwicklungsstadium der Pflanzen dokumentiert werden. Welche weiteren Anpassungen vorgesehen sind, war zum Redaktionsschluss noch nicht abschließend festgelegt.
Einfache Handhabung ist das Ziel
Die Landwirtschaftskammern haben bereits begonnen, entsprechende Hilfestellungen und Informationen für Bäuerinnen und Bauern zur erarbeiten. Ein Schwerpunkt wird auf anwenderfreundliche digitale Aufzeichnungsmöglichkeiten gelegt. Das Ziel: Eine gesetzeskonforme Pflanzenschutzmitteldokumentation, die möglichst einfach durchführbar ist.
QR-Code scannen und auf noe.lko.at Apps finden, welche die Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung vereinfachen.
Expertenempfehlung
In Anbetracht der Umstände ist es sinnvoll, die Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen in digitaler Form durchzuführen. Ob man dafür Ackerschlagkarteien wie beispielsweise LBG Agrar, Agrarcommander, ÖDüPlan, FARMDOK oder den kostenlosen LK Düngerrechner (ohne Prüfung der Pflanzenschutzmittel) nutzen möchte, ist individuell zu entscheiden.