Bewertung und Entschädigung Landwirtschaft
Ihre Situation:
Sie sind von einer vorübergehenden oder dauerhaften Grundinanspruchnahme betroffen.
Ihr Grundstück weist Mängel in der Agrarstruktur wie Form, Lage oder Erschließung auf und soll im Rahmen einer Flurbereinigung verbessert werden.
Ihr Grundstück weist Mängel in der Agrarstruktur wie Form, Lage oder Erschließung auf und soll im Rahmen einer Flurbereinigung verbessert werden.
Unser Angebot für Sie:
Beratung zu Grundsätzen der Entschädigungsermittlung und Bewertungsfragen.
Hilfestellung bei der ungefähren Festlegung eines angemessenen monetären Betrages oder einer angemessenen Entschädigung für den Bewertungsgegenstand samt Darstellung wesentlicher, zu beachtender Rahmenbedingungen.
Darstellung rechtlicher und steuerliche Rahmenbedingungen bei Bedarf.
Begleitung und Planung von Flurbereinigungsprojekten zur Verbesserung von Grundstücken.
Aufnahme schriftlicher Vereinbarungen zur konkreten Umsetzung von Flurbereinigungen gemäß § 41a NÖ FLG.
Hilfestellung bei der ungefähren Festlegung eines angemessenen monetären Betrages oder einer angemessenen Entschädigung für den Bewertungsgegenstand samt Darstellung wesentlicher, zu beachtender Rahmenbedingungen.
Darstellung rechtlicher und steuerliche Rahmenbedingungen bei Bedarf.
Begleitung und Planung von Flurbereinigungsprojekten zur Verbesserung von Grundstücken.
Aufnahme schriftlicher Vereinbarungen zur konkreten Umsetzung von Flurbereinigungen gemäß § 41a NÖ FLG.
Ihr Nutzen:
Sie erweitern Ihr Wissen über Grundsätze der Bewertung und Entschädigung und können somit den Vertragsparteien zielgerichteter entgegentreten.
Sie kennen alle Möglichkeiten der Bodenreform zur Grundstücksverbesserung. Zeitnahe Umsetzung sowie Rechtssicherheit durch Aufnahme schriftlicher Vereinbarungen bei Flurbereinigungen, welche durch die LK NÖ vorgeplant wurden.
Sie kennen alle Möglichkeiten der Bodenreform zur Grundstücksverbesserung. Zeitnahe Umsetzung sowie Rechtssicherheit durch Aufnahme schriftlicher Vereinbarungen bei Flurbereinigungen, welche durch die LK NÖ vorgeplant wurden.
Kontakt
Kostenbeitrag:
kostenfrei
Beratungsort:
Telefonberatung oder Beratung in Bezirksbauernkammer/LK NÖ