Erbhoffeststellung
Ihre Situation:
Ist unser Hof ein Erbhof?
Ist zur Berechnung des Erbteiles der weichenden Erbinnen/Erben der Verkehrswert oder der Übernahmspreis heranzuziehen?
Kann unser Hof an die Nachfolgerin/den Nachfolger übergeben werden, ohne den Betrieb durch die Auszahlung der weiteren Erbberechtigten zu gefährden?
Mit welchem Betrag sind die weichenden Erbinnen/Erben abzufinden?
Wie hoch ist der Erbteil/Pflichtteil des Betriebes?
Ist zur Berechnung des Erbteiles der weichenden Erbinnen/Erben der Verkehrswert oder der Übernahmspreis heranzuziehen?
Kann unser Hof an die Nachfolgerin/den Nachfolger übergeben werden, ohne den Betrieb durch die Auszahlung der weiteren Erbberechtigten zu gefährden?
Mit welchem Betrag sind die weichenden Erbinnen/Erben abzufinden?
Wie hoch ist der Erbteil/Pflichtteil des Betriebes?
Unser Angebot für Sie:
Feststellung der Erbhofeigenschaft von landwirtschaftlichen Betrieben auf Basis der Bestimmungen des Anerbengesetzes.
Bei Bedarf aufbauend eine Ermittlung des Ertragswertes des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an weichende Erbinnen/Erben.
Bei Bedarf aufbauend eine Ermittlung des Ertragswertes des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an weichende Erbinnen/Erben.
Ihr Nutzen:
Bei Aufträgen direkt von Landwirtinnen/Landwirten erhalten diese eine fachlich fundierte und begründete Stellungnahme zur Erbhofeigenschaft Ihres Betriebes.
Übergeber die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten eine Basis für die Auszahlung der weichenden Erben.
Übergeber die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten eine Basis für die Auszahlung der weichenden Erben.
Kostenbeitrag:
120 Euro
240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)
40 Euro Hofpauschale
240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)
40 Euro Hofpauschale
Beratungsort:
am Hof