Erbhoffeststellung
Ihre Situation:
Ist unser Hof ein Erbhof?
Ist zur Berechnung des Erbteiles der weichenden Erben der Verkehrswert oder der Übernahmspreis heranzuziehen?
Kann unser Hof an den/die Nachfolger/in übergeben werden, ohne den Betrieb durch die Auszahlung der weiteren Erbberechtigten zu gefährden?
Mit welchem Betrag sind die weichenden Erben abzufinden?
Wie hoch ist der Erbteil/Pflichtteil des Betriebes?
Ist zur Berechnung des Erbteiles der weichenden Erben der Verkehrswert oder der Übernahmspreis heranzuziehen?
Kann unser Hof an den/die Nachfolger/in übergeben werden, ohne den Betrieb durch die Auszahlung der weiteren Erbberechtigten zu gefährden?
Mit welchem Betrag sind die weichenden Erben abzufinden?
Wie hoch ist der Erbteil/Pflichtteil des Betriebes?
Unser Angebot für Sie:
Feststellung der Erbhofeigenschaft von landwirtschaftlichen Betrieben auf Basis der Bestimmungen des Anerbengesetzes.
Bei Bedarf aufbauend eine Ermittlung des Ertragswertes des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an weichende Erben.
Bei Bedarf aufbauend eine Ermittlung des Ertragswertes des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an weichende Erben.
Ihr Nutzen:
Bei Aufträgen direkt von Landwirten erhalten diese eine fachlich fundierte und begründete Stellungnahme zur Erbhofeigenschaft ihres Betriebes.
Übergeber die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten eine Basis für die Auszahlung der weichenden Erben.
Übergeber die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten eine Basis für die Auszahlung der weichenden Erben.
Kostenbeitrag:
120 Euro
240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)
40 Euro Hofpauschale
240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)
40 Euro Hofpauschale
Beratungsort:
am Hof