So halten geflügelhaltende Betriebe die Vogelgrippe fern
Die Zahl der Geflügelpestfälle steigt derzeit in gesamt Europa stark an - insbesondere in Deutschland. In der österreichischen Geflügelhaltung sind zwar bisher keine Ausbrüche bekannt, allerdings wurde die hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp A(H5N1) bereits bei Wildvögeln nachgewiesen. Aufgrund der Herbstmigration der Zugvögel ist mit weiteren Fällen zu rechnen.
Seit 3. November gilt das gesamte Österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko". Die Maßnahmen, die geflügelhaltende Betriebe jetzt einhalten müssen, dienen dazu, den Kontakt zwischen Wildvögel und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern.
										Seit 3. November gilt das gesamte Österreichische Bundesgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Risiko". Die Maßnahmen, die geflügelhaltende Betriebe jetzt einhalten müssen, dienen dazu, den Kontakt zwischen Wildvögel und Hausgeflügel zu unterbinden und somit eine Übertragung der Aviären Influenza in heimische Bestände zu verhindern.
Folgende Biosicherheitsmaßnahmen müssen jetzt eingehalten werden
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
 - Geflügel sollte bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln (z.B. Schutznetze oder Dächer) geschützt werden.
 - Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
 - Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
 - Der Behörde (der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt) ist zu melden, wenn beim Geflügel ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20% oder ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht, oder wenn die Sterberate höher als 3% in einer Woche ist.
 - Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Seuchenverdacht bei gehaltenen Tieren sind dem Amtstierarzt/-tierärztin zu melden.
 
Die rechtliche Grundlage zu den Vorschriften bildet die Vogelgesundheitsverordnung, die sich im Downloadbereich findet.
Biosicherheit: Merkblatt und Infoblatt in verschiedenen Sprachen
Die Landwirtschaftskammer Österreich hat in Zusammenarbeit mit der Österreichischen  Qualitätsgeflügelvereinigung ein Merkblatt zur Vogelgrippe sowie ein kurzes, einfaches Informationsblatt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in insgesamt 11 verschiedenen Sprachen verfasst. Diese Materialien sollen helfen, alle Beteiligten über die wichtigsten Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Download ist hier möglich.
										FAQs zur Geflügelpest - "Vogelgrippe"
Ausführliche Hintergrundinformationen zur "Vogelgrippe" werden in unseren Geflügelpest-FAQs im übersichtlichen Frage-Antwort-Format beantwortet. Dort werden u.a. Fragen beantwortet, wie die Vogelgrippe übertragen wird, was bei einem Ausbruch passiert und welche Folgen ein Ausbruch auf den Betrieb bzw. die Betriebe in den Sperrzonen hat. Die FAQs wurden von der Landwirtschaftskammer Österreich in Kooperation mit der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) erstellt.
										Grundlegende Infos zur Vogelgrippe
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