Vogelgrippe - Stallpflicht in einigen Gebieten Österreichs
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
- Stallpflicht - Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind.
- Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen
Im Risikogebiet gelten außerdem besondere Meldepflichten:
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
- Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
- Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)
Folgende Gemeinden und Bezirke sind in den Kammerbezirken Baden, Bruck/Leitha und Mödling betroffen:
- Im Bezirk Baden die Gemeinden
Fischa, Oberwaltersdorf, Pfaffstätten, Pottendorf, Reisenberg, Schönau an der
Triesting, Seibersdorf, Tattendorf, Teesdorf, Traiskirchen und Trumau.
- Der gesamte Bezirk Bruck an der Leitha
- Im Bezirk Mödling die Gemeinden
Hennersdorf, Laxenburg, Maria Enzersdorf, Mödling, Münchendorf, Perchtoldsdorf, Vösendorf und Wiener Neudorf.