Weinbaukataster – Auspflanzmeldung – eigene Meldung im eAMA erforderlich!
Mehrfachantrag und Weinbaukataster unterscheiden!
Mehrfachantrag und Weinbaukataster sind zwei unterschiedliche technische Verwaltungsebenen. Wie
bisher muss die katasterführende Stelle (Bezirkshauptmannschaft) in allen Melde- und Antragsfällen
(Rodung, Wiederbepflanzung, Neuauspflanzung und Änderung der Bewirtschaftungsverhältnisse im Zusammenhang
mit der Übertragung eines Pflanzrechts) eine Prüfung, Genehmigung oder Übernahme der
Daten durchführen.
Um eine Berücksichtigung aller Wein-Flächen bei der Berechnung des Hektarhöchstertrages zu gewährleisten, ist im Falle einer Wiederbepflanzung oder Neuauspflanzung jedenfalls eine gesonderte Auspflanzmeldung im eAMA durchzuführen.
Um eine Berücksichtigung aller Wein-Flächen bei der Berechnung des Hektarhöchstertrages zu gewährleisten, ist im Falle einer Wiederbepflanzung oder Neuauspflanzung jedenfalls eine gesonderte Auspflanzmeldung im eAMA durchzuführen.
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
Tatsächliche Auspflanzung ist bereits vor der Abgabe des Mehrfachantrages
2021 erfolgt - Sortenangabe und Pflanzdatum sind
aktuell im MFA 2021 erfasst – Auspflanzmeldung wurde durchgeführt
→ kein Handlungsbedarf
Tatsächliche Auspflanzung erfolgt nach Abgabe des Mehrfachantrages – Korrektur zum Mehrfachantrag und Auspflanzmeldung erforderlich! Dies kann selbsttätig durch den Winzer über eAMA (persönlicher Pin-Code erforderlich) erfolgen oder es kann die Hilfestellung der BBK mit persönlicher oder ohne persönlicher Anwesenheit (= schriftliche Beauftragung) in Anspruch genommen werden.
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!!
Tatsächliche Auspflanzung erfolgt nach Abgabe des Mehrfachantrages – Korrektur zum Mehrfachantrag und Auspflanzmeldung erforderlich! Dies kann selbsttätig durch den Winzer über eAMA (persönlicher Pin-Code erforderlich) erfolgen oder es kann die Hilfestellung der BBK mit persönlicher oder ohne persönlicher Anwesenheit (= schriftliche Beauftragung) in Anspruch genommen werden.
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!!