Weinmarktordnung Investitionsförderung

Was ist neu?
Von 1. August 2023 bis 30. November 2023 kann jährlich im Rahmen der Weinmarktordnung ein Antrag auf Investitionsförderung gestellt werden. Die förderbaren Maßnahmen beschränken sich auf den Bereich der Kellertechnik.
Der Inhalt, das heißt alle förderbaren Maßnahmen wie aus der letzten Förderperiode bekannt, bleibt gleich. Die Antragstellung erfolgt über eine neue digitale Förderplattform, der Einstieg erfolgt mittels Handy-Signatur über eama.at.
Der Inhalt, das heißt alle förderbaren Maßnahmen wie aus der letzten Förderperiode bekannt, bleibt gleich. Die Antragstellung erfolgt über eine neue digitale Förderplattform, der Einstieg erfolgt mittels Handy-Signatur über eama.at.
Förderbare Maßnahmen
- Rotweintechnologie
- Gärsteuerung und Maischetemperierung
- Klärungseinrichtungen
- Trubaufbereitung
- Flaschenabfüllung
- Rebler und Sortiereinrichtungen
- Weinpressen
- Lagertanks
- Mostkonzentration und Verringerung des Alkoholgehalts
Achtung!
Aus technischen Gründen können die Kosten zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfasst werden. Die förderwerbenden Personen können den Antrag vorerst ohne Angabe der Kosten und ohne Kostenvoranschlag bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung absenden. Das Datum der Einreichung gilt als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Kostenanerkennung.
Die förderwerbenden Personen werden per Mail verständigt sobald die Erfassung der Kosten möglich ist. Über die Funktion „Antrag vervollständigen“ sind die Kosten jedenfalls nachzuerfassen sowie Kostenvoranschläge bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung zu übermitteln. Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn die Kosten und die diesbezüglich erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November 2023 (Ablauf der Antragsfrist) im Antrag enthalten sind.
Die förderwerbenden Personen werden per Mail verständigt sobald die Erfassung der Kosten möglich ist. Über die Funktion „Antrag vervollständigen“ sind die Kosten jedenfalls nachzuerfassen sowie Kostenvoranschläge bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung zu übermitteln. Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn die Kosten und die diesbezüglich erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November 2023 (Ablauf der Antragsfrist) im Antrag enthalten sind.