AMA-Auszahlung für 2025 starten am 18. Dezember
Was wird ausbezahlt?
Bei dieser Auszahlung handelt es sich um die Hauptberechnung der über den MFA 2025 beantragten Ausgleichszahlungen. Folgende Bereiche sind zu unterscheiden:
Direktzahlungen - Darin enthalten sind die Basiszahlung inklusive Umverteilung, die Almauftriebsprämie sowie das Junglandwirte Top-Up. Die Direktzahlungen werden bereits zu 100% ausbezahlt. Lediglich Betriebe mit offener Vor-Ort-Kontrolle werden zurückgestellt und bei der nächsten Berechnung, voraussichtlich im Juni 2026, berücksichtigt. Offene Aufträge aus dem Flächenmonitoring verzögern die Auszahlung nicht.
ÖPUL und AZ - Beantragte ÖPUL- und AZ-Prämien werden im Dezember in Form einer Teilzahlung von 75% ausbezahlt. Die restlichen 25% werden bei der nächsten Berechnung - im Juni 2026 - beglichen. Eine Ausnahme stellt die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" dar. Weil viele Begrünungsvarianten noch in das Jahr 2026 reichen und somit auch noch laufend Kontrollen stattfinden, werden die Prämien für den Zwischenfruchtanbau der Begrünungssaison 2025/2026 mit der Berechnung im Juni 2026 ausbezahlt. Bescheide und Mitteilungen werden voraussichtlich Mitte Jänner 2026 zugestellt.
Rückvergütung der CO2-Bepreisung - Als Teil des Paketes „Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft wird für das Jahr 2025 ein Betrag von 16,5 ct pro Liter Diesel ausbezahlt. Die Dieselmenge wird pauschal anhand der Kulturen im MFA berechnet. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls mit 18. Dezember über die AMA.
Temporäre Agrardieselrückvergütung - Für das Jahr 2025 erfolgt eine Vergütung von 7 ct pro Liter. Auch hier wird die Menge pauschal anhand der Kulturen im MFA berechnet. Die Auszahlung soll auch mit 18. Dezember erfolgen, jedoch durch das Zollamt Österreich.
Direktzahlungen - Darin enthalten sind die Basiszahlung inklusive Umverteilung, die Almauftriebsprämie sowie das Junglandwirte Top-Up. Die Direktzahlungen werden bereits zu 100% ausbezahlt. Lediglich Betriebe mit offener Vor-Ort-Kontrolle werden zurückgestellt und bei der nächsten Berechnung, voraussichtlich im Juni 2026, berücksichtigt. Offene Aufträge aus dem Flächenmonitoring verzögern die Auszahlung nicht.
ÖPUL und AZ - Beantragte ÖPUL- und AZ-Prämien werden im Dezember in Form einer Teilzahlung von 75% ausbezahlt. Die restlichen 25% werden bei der nächsten Berechnung - im Juni 2026 - beglichen. Eine Ausnahme stellt die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" dar. Weil viele Begrünungsvarianten noch in das Jahr 2026 reichen und somit auch noch laufend Kontrollen stattfinden, werden die Prämien für den Zwischenfruchtanbau der Begrünungssaison 2025/2026 mit der Berechnung im Juni 2026 ausbezahlt. Bescheide und Mitteilungen werden voraussichtlich Mitte Jänner 2026 zugestellt.
Rückvergütung der CO2-Bepreisung - Als Teil des Paketes „Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft wird für das Jahr 2025 ein Betrag von 16,5 ct pro Liter Diesel ausbezahlt. Die Dieselmenge wird pauschal anhand der Kulturen im MFA berechnet. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls mit 18. Dezember über die AMA.
Temporäre Agrardieselrückvergütung - Für das Jahr 2025 erfolgt eine Vergütung von 7 ct pro Liter. Auch hier wird die Menge pauschal anhand der Kulturen im MFA berechnet. Die Auszahlung soll auch mit 18. Dezember erfolgen, jedoch durch das Zollamt Österreich.
Prämienanpassungen im ÖPUL
Mit dem Antragsjahr 2025 wurden im ÖPUL einige Prämienanpassungen durchgeführt, die nun mit der Auszahlung erstmals wirksam werden. In der Tabelle finden Sie Beispiele, bei denen es neben der seit 2024 gültigen 8%-Wertanpassung teilweise zu deutlichen Prämiensteigerungen kommt. Auch die Basismodulprämie am Acker bei UBB und BIO konnte aufgrund des Wegfalls der europaweiten 4%-igen Stilllegungsverpflichtung erhöht werden.
Auszahlungshöhe vorab berrechnen?
Mit dem LK-Entlastungsrechner kann schon vorab die Auszahlungshöhe der CO2-Rückvergütung und der temporären Agrardieselrückvergütung errechnet werden.