Aufhebung der Geflügelpest-Sperrzone im Bezirk Amstetten
Es gilt aber weiterhin für das gesamte Gebiet der BBK Amstetten:
- Stallpflicht ab 50 Stk. Geflügel am Betrieb
- Für Betrieben unter 50 Stk. wird empfohlen, die Tiere im Stall zu belassen. Zumindest aber müssen Tränke- und Futterstellen so vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sein, dass kein direkter oder indirekter Kontakt möglich ist.
- Für alle Betriebe gilt: besondere Sorgfalt beim Reinigen und Desinfizieren, Meldung von Krankheitssymptomen bei der BH, tot aufgefundene Wildvögel bei der BH melden
- Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen