Vogelgrippe bei Wildvögeln – Vorsicht ist geboten!
*Für den Menschen ist die Vogelgrippe ungefährlich. Jedoch können Personen oder Haustiere (Hunde, Katzen,..) das Virus durch Kontakt mit toten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen weitertragen!*
Zum Schutz aller landwirtschaftlichen Geflügelhaltungen gelten ab Montag, 3. November 2025 in ganz Österreich folgende Vorsichtsmaßnahmen:
- Sämtliches Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen
- Enten und Gänse getrennt von anderen Vögeln halten
- Fütterung und Tränkung von Geflügel nur im Stall oder einem Unterstand
- Kein Tränkewasser aus Oberflächengewässer, zu dem Wildvögel Zugang haben
- Reinigung und Desinfektion mit besonderer Sorgfalt
- Erhöhte Ausfälle, ein Abfall der Futter und Wasseraufnahme oder Abfall der Eierproduktion ist das sofort dem Betreuungstierarzt und der Behörde zu melden
- Tot aufgefunde Wildvögel bei der BH (Amtstierarzt) oder Polizei melden. Kontakt mit den tot aufgefundenen Wildvögel vermeiden (auch Hunde)
Im eigenen Interesse *sind Biosicherheitsmaßnahmen am Geflügelbetrieb bestmöglich einzuhalten*. Dazu zählt zum Beispiel: Personenverkehr einschränken, betriebseigene Stallkleidung und -schuhe, fremde Fahrzeuge am Betrieb, Desinfektionsmöglichkeiten, Schadnagerbekämpfung,…