Ausnahmeregelung bei der Nutzung von Biodiversitätsflächen
Aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit im Frühjahr 2026 und der damit verbundenen Futterknappheit für die Landwirtschaft erlaubt das Landwirtschaftsministerium, mehr als 25% der Acker-Biodiversitätsflächen vor dem 1. August zu nutzen.
Eine UBB- und Bio-Prämie wird für über 25% hinausgehende Flächen aber nicht gewährt und bedarf folglich auch einer Korrektur des MFA 2026.
Eine UBB- und Bio-Prämie wird für über 25% hinausgehende Flächen aber nicht gewährt und bedarf folglich auch einer Korrektur des MFA 2026.