Biokontrollkostenzuschuss
Antragstellung:
Der Zuschuss wird für 5 Jahre im Ausmaß von 80 % der Kontrollkosten gewährt. Der Förderungsantrag und zusätzliche Informationen (zB Ausfüllhilfe) können von der AMA Homepage, www.ama.at unter „Fachliche Informationen/LE-Projektförderung/14–20/Vorhabensart 3.1.1/“ heruntergeladen werden. Als förderfähige Kosten können nur jene Kosten angerechnet werden, die nach Genehmigung des Förderantrages entstanden sind. Neben dem einmaligen Förderantrag ist in der Folge jährlich ein Zahlungsantrag (unter Beilage von Rechnungen der Kontrollstelle und Zahlungsbestätigungen) bei der AMA einzubringen.
Anträge sind direkt an die Agrarmarkt Austria zu senden – per e-mail: le-projekte@ama.gv.at – Anschrift: Dresdner Straße 70, 1200 Wien.
Nähere Informationen: BBK Gänserndorf, DI Peter Muck, Tel.-Nr. 05 0259 40421
BBK Mistelbach, DI Leopold Trabauer, Tel.-Nr. 05 0259 41221
Anträge sind direkt an die Agrarmarkt Austria zu senden – per e-mail: le-projekte@ama.gv.at – Anschrift: Dresdner Straße 70, 1200 Wien.
Nähere Informationen: BBK Gänserndorf, DI Peter Muck, Tel.-Nr. 05 0259 40421
BBK Mistelbach, DI Leopold Trabauer, Tel.-Nr. 05 0259 41221