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Bodennah ausgebrachte Gülle: Wie werden Investitionen gefördert?

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09.01.2025 | von 5.2 Förderung, Niederösterreich - Gültigkeit: Niederösterreich bis 09.01.2027

In der Ländlichen Entwicklung werden in der Förderperiode von 2023 bis 2027 Investitionen in die bodennahe Gülleausbringung und in die Separierung von Gülle mit 40% Investitionszuschuss gefördert. Sonstige Gülletechnik wird im Bereich der Innenmechanisierung mit 20% unterstützt. Welche Bestimmungen im Bereich der bodennahen Gülleausbringung gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie auszugsweise in den folgenden Ausführungen.

Gülleverschlauchung.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich
© Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich

Antragstellung

Die Antragsstellung für die Investitionsförderung ist laufend über die Digitale Förderplattform in eAMA möglich. In regelmäßigen Abständen werden die vollständigen Förderungsanträge in einem Auswahlverfahren behandelt. Die Vorhaben werden mittels Auswahlkriterien und einem Bewertungsschema beurteilt und ausgewählt. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen muss jedenfalls die bundesweit einheitliche Mindestpunkteanzahl von 13 erreicht werden. Nach Erhalt der Genehmigung kann nach erfolgter Investition die Auszahlung der Förderung mit einem Zahlungsantrag beantragt werden.

Antragsteller

Investitionen in die bodennahe Gülleausbringung und in Gülleseparatoren können entweder einzelbetrieblich oder gemeinschaftlich beantragt werden.
Gemeinschaftsanträge können entweder von zwei Bewirtschafter:innen oder einer Gemeinschaft, an der sich mindestens zwei Bewirtschafter:innen vertraglich beteiligen, gestellt werden. Handelt es sich um eine Gemeinschaft muss die gemeinsame Nutzung der Maschine für die Dauer von mindestens 5 Jahren vereinbart werden.
Bei gemeinschaftlichen Investitionen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Für Gemeinschaftsmaschinen entfällt die flächenbezogene Untergrenze und eine ausreichende berufliche Qualifikation ist nicht nachzuweisen.
Die anrechenbaren Kosten werden anteilig auf die einzelnen Betriebe umgelegt.

Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit

Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit ist bei der bodennahen Gülleausbringung und Separation nicht erforderlich.

Vorgaben für die Förderung

Folgende Vorgaben sind hinsichtlich der Förderung von der bodennahen Gülleausbringung zu berücksichtigen:
  • Geräte zur bodennahen Gülleausbringung (samt Schneidwerk mit Dosierverteiler und Montage), inklusive Gülleverschlauchung (Exzenterschneckenpumpe, Pumpwagen, Schlauchhaspel, Schlauch mit Kupplungen, Kompressoranlage zum Durchblasen) sind förderbar.
     
  • Erweiterungen, Nachrüstungen (bspw. Verschlauchung allein) sind förderbar, wenn die Kostenuntergrenzen eingehalten werden und die Verschlauchung der bodennahen Gülleausbringung dient.
     
  • Reine Ersatzinvestitionen sind nicht förderbar (bspw. Wechsel des Kompressors, Austausch eines kaputten Schlauchs). Die Verschlauchung alleine ohne bodennahe Ausbringung ist nicht förderbar.
     
  • Selbstbauten, Güllefässer sowie Dieselgeneratoren, Stationärmotoren, Güllecontainer, sonstige Technik und Zubehör, usw. werden nicht gefördert.
     
  • Einzelbetrieblich sind Gülleseparatoren (mit Zulaufpumpe und Steuerung, jedoch ohne sonstiger Gülletechnik) und mobile Komplettsysteme zur Gülleseparation in Gemeinschaften (inkl. Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen) im Fördergegenstand "Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung" förderbar. In Maschinengemeinschaften sind nur mobile Komplettsysteme (inkl. Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen) förderbar.

Kostenuntergrenze

Die Kostenuntergrenze beträgt aufgrund der Verbesserung der Umweltwirkung 10.000 Euro netto je Antrag.

Kostenobergrenzen

Für den Zeitraum 2023 - 2027 sind die einzelbetrieblichen Obergrenzen in Höhe von 400.000 Euro (ab dem Jahr 2024 bis zu maximal 500.000 Euro) der antragstellenden oder beteiligten Betriebe zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die Richtwerte zur Förderung von bodennaher Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und von Gülleseparatoren zu beachten, die aufgrund der konkreten Investition ebenfalls eine Obergrenze darstellen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Obergrenzen angeführt:

Bodennahe Gülleausbringung

Schleppschlauchverteiler mit Dosierverteiler und Montage                
6 m       15.800 Euro           
7,5 m    18.000 Euro           
9 m       22.400 Euro           
12 m     30.800 Euro           
15 m     38.900 Euro           
18 m     41.400 Euro           
21 m     70.000 Euro           
Schneidwerk    7.000 Euro           
                
Schleppschuhverteiler mit Dosierverteiler und Montage                
6 m       26.500 Euro           
7,5 m    29.000 Euro         
9 m       34.000 Euro           
12 m     39.000 Euro           
15 m     46.000 Euro           
18 m     50.000 Euro          
21 m     75.000 Euro           
Schneidwerk    7.000 Euro           
                
Gülleinjektoren für Grünland                
bis zu 4,5 m           40.000 Euro           
7,5 m und mehr     49.000 Euro           
                
Güllegrubber                 
3 m     17.000 Euro           
6 m     33.000 Euro           
                
Gülleverschlauchung (förderbare Positionen):                
Die Gülleverschlauchung ist nur in Kombination mit Geräten zur bodennahen Ausbringung förderbar!                
Exzenterschneckenpumpe 60 m³/h              11.000 Euro   
Exzenterschneckenpumpe 120 m³/h            13.000 Euro   
Transportwagen mit Pumpe und Zubehör    27.000 Euro   
Schlauchhaspel für 700 m                             7.200 Euro (je Stück)    
Schlauch mit Kupplungen je 100 m, Durchmesser:                
·         65 mm          1.300 Euro       
·         75 mm          1.600 Euro       
·         90 mm          1.700 Euro       
·         100 mm        2.100 Euro       
·         125 mm        2.800 Euro       
                
Verdichtereinheit zum Durchblasen    11.000 Euro       
Funkwellensteuerung                                 575 Euro       
Durchflussmengenmesser                     4.500 Euro      
Nicht förderbar sind:                
Stationärmotor, Feldrandcontainer, Schwenkdüsen-Verteiler mit Zubehör, Sonstige Technik und Zubehör                
                
Gülleseparator:                
5,5 kW mit Zulaufpumpe und Steuerung         29.900 Euro  
   davon Pumpe              4.500 Euro  
   davon Steuerung         5.900 Euro   
             
7,5 kW mit Zulaufpumpe und Steuerung         45.000 Euro   
   davon Pumpe                4.500 Euro   
   davon Steuerung        13.000 Euro  
                
Mobile Komplettsysteme zur Gülleseparation in Gemeinschaften:                
5,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen 72.000 Euro               
7,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen 108.000 Euro              
                
5,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Dreipunktanbau 63.000 Euro               
7,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Dreipunktanbau 98.000 Euro

Auflagen und Verpflichtungen

Die geförderte Investition ist ab dem Zeitpunkt der Letztzahlung mindestens fünf Jahre lang zu nutzen.
Bei einzelbetrieblichen Investitionen muss diese überwiegend am eigenen Betrieb verwendet werden. Eine untergeordnete Nutzung bei anderen Betrieben im eigenen Bezirk oder Nachbarbezirk ist nicht ausgeschlossen, jedoch darf es sich niemals um eine gewerbliche Tätigkeit bzw. Nutzung der geförderten Investition handeln.
Bei Gemeinschaftsmaschinen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Das Investitionsgut darf ausschließlich von beteiligten Betrieben genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung ist untersagt! Über den Einsatz der geförderten Maschine sind Aufzeichnungen zu führen, aus denen eindeutig hervorgeht, wo und wann die Geräte verwendet wurden.

Beratung und Hilfestellung

Die zuständigen Betriebswirtschaftsberater der Bezirksbauernkammer stehen für nähere Informationen, Beratungen und einzelbetriebliche Hilfestellungen im Zusammenhang mit den Förderanträgen zur Verfügung.

Investitionsförderung 2023-2027

  • Förderungen für Imkereibetriebe im Rahmen der LE-Projektförderungen - "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung"

  • Digitale Förderplattform ist neues Hauptmedium zur Investitionsförderung

  • Bodennah ausgebrachte Gülle: Wie werden Investitionen gefördert?

  • Das Wichtigste zur Investitionsförderung 2023-2027

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Digitale Förderplattform

  • Antragstellung

    Ab 2023 hat die Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen ausschließlich über die Digitale Förderplattform der AMA zu erfolgen.

Landwirtschaftskammern:

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Initiativen und Partner

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  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
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Über uns

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