Bodennah ausgebrachte Gülle: Wie werden Investitionen gefördert?
Antragstellung
Die Antragsstellung für die Investitionsförderung ist laufend über die Digitale Förderplattform in eAMA möglich. In regelmäßigen Abständen werden die vollständigen Förderungsanträge in einem Auswahlverfahren behandelt. Die Vorhaben werden mittels Auswahlkriterien und einem Bewertungsschema beurteilt und ausgewählt. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen muss jedenfalls die bundesweit einheitliche Mindestpunkteanzahl von 13 erreicht werden. Nach Erhalt der Genehmigung kann nach erfolgter Investition die Auszahlung der Förderung mit einem Zahlungsantrag beantragt werden.
Antragsteller
Investitionen in die bodennahe Gülleausbringung und in Gülleseparatoren können entweder einzelbetrieblich oder gemeinschaftlich beantragt werden.
Gemeinschaftsanträge können entweder von zwei Bewirtschafter:innen oder einer Gemeinschaft, an der sich mindestens zwei Bewirtschafter:innen vertraglich beteiligen, gestellt werden. Handelt es sich um eine Gemeinschaft muss die gemeinsame Nutzung der Maschine für die Dauer von mindestens 5 Jahren vereinbart werden.
Bei gemeinschaftlichen Investitionen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Für Gemeinschaftsmaschinen entfällt die flächenbezogene Untergrenze und eine ausreichende berufliche Qualifikation ist nicht nachzuweisen.
Die anrechenbaren Kosten werden anteilig auf die einzelnen Betriebe umgelegt.
Gemeinschaftsanträge können entweder von zwei Bewirtschafter:innen oder einer Gemeinschaft, an der sich mindestens zwei Bewirtschafter:innen vertraglich beteiligen, gestellt werden. Handelt es sich um eine Gemeinschaft muss die gemeinsame Nutzung der Maschine für die Dauer von mindestens 5 Jahren vereinbart werden.
Bei gemeinschaftlichen Investitionen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Für Gemeinschaftsmaschinen entfällt die flächenbezogene Untergrenze und eine ausreichende berufliche Qualifikation ist nicht nachzuweisen.
Die anrechenbaren Kosten werden anteilig auf die einzelnen Betriebe umgelegt.
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit ist bei der bodennahen Gülleausbringung und Separation nicht erforderlich.
Vorgaben für die Förderung
Folgende Vorgaben sind hinsichtlich der Förderung von der bodennahen Gülleausbringung zu berücksichtigen:
- Geräte zur bodennahen Gülleausbringung (samt Schneidwerk mit Dosierverteiler und Montage), inklusive Gülleverschlauchung (Exzenterschneckenpumpe, Pumpwagen, Schlauchhaspel, Schlauch mit Kupplungen, Kompressoranlage zum Durchblasen) sind förderbar.
- Erweiterungen, Nachrüstungen (bspw. Verschlauchung allein) sind förderbar, wenn die Kostenuntergrenzen eingehalten werden und die Verschlauchung der bodennahen Gülleausbringung dient.
- Reine Ersatzinvestitionen sind nicht förderbar (bspw. Wechsel des Kompressors, Austausch eines kaputten Schlauchs). Die Verschlauchung alleine ohne bodennahe Ausbringung ist nicht förderbar.
- Selbstbauten, Güllefässer sowie Dieselgeneratoren, Stationärmotoren, Güllecontainer, sonstige Technik und Zubehör, usw. werden nicht gefördert.
- Einzelbetrieblich sind Gülleseparatoren (mit Zulaufpumpe und Steuerung, jedoch ohne sonstiger Gülletechnik) und mobile Komplettsysteme zur Gülleseparation in Gemeinschaften (inkl. Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen) im Fördergegenstand "Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung" förderbar. In Maschinengemeinschaften sind nur mobile Komplettsysteme (inkl. Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen) förderbar.
Kostenuntergrenze
Die Kostenuntergrenze beträgt aufgrund der Verbesserung der Umweltwirkung 10.000 Euro netto je Antrag.
Kostenobergrenzen
Für den Zeitraum 2023 - 2027 sind die einzelbetrieblichen Obergrenzen in Höhe von 400.000 Euro (ab dem Jahr 2024 bis zu maximal 500.000 Euro) der antragstellenden oder beteiligten Betriebe zu berücksichtigen. Zusätzlich sind die Richtwerte zur Förderung von bodennaher Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und von Gülleseparatoren zu beachten, die aufgrund der konkreten Investition ebenfalls eine Obergrenze darstellen.
Im Folgenden sind die wichtigsten Obergrenzen angeführt:
Im Folgenden sind die wichtigsten Obergrenzen angeführt:
Bodennahe Gülleausbringung
Schleppschlauchverteiler mit Dosierverteiler und Montage
6 m 15.800 Euro
7,5 m 18.000 Euro
9 m 22.400 Euro
12 m 30.800 Euro
15 m 38.900 Euro
18 m 41.400 Euro
21 m 70.000 Euro
Schneidwerk 7.000 Euro
Schleppschuhverteiler mit Dosierverteiler und Montage
6 m 26.500 Euro
7,5 m 29.000 Euro
9 m 34.000 Euro
12 m 39.000 Euro
15 m 46.000 Euro
18 m 50.000 Euro
21 m 75.000 Euro
Schneidwerk 7.000 Euro
Gülleinjektoren für Grünland
bis zu 4,5 m 40.000 Euro
7,5 m und mehr 49.000 Euro
Güllegrubber
3 m 17.000 Euro
6 m 33.000 Euro
Gülleverschlauchung (förderbare Positionen):
Die Gülleverschlauchung ist nur in Kombination mit Geräten zur bodennahen Ausbringung förderbar!
Exzenterschneckenpumpe 60 m³/h 11.000 Euro
Exzenterschneckenpumpe 120 m³/h 13.000 Euro
Transportwagen mit Pumpe und Zubehör 27.000 Euro
Schlauchhaspel für 700 m 7.200 Euro (je Stück)
Schlauch mit Kupplungen je 100 m, Durchmesser:
· 65 mm 1.300 Euro
· 75 mm 1.600 Euro
· 90 mm 1.700 Euro
· 100 mm 2.100 Euro
· 125 mm 2.800 Euro
Verdichtereinheit zum Durchblasen 11.000 Euro
Funkwellensteuerung 575 Euro
Durchflussmengenmesser 4.500 Euro
Nicht förderbar sind:
Stationärmotor, Feldrandcontainer, Schwenkdüsen-Verteiler mit Zubehör, Sonstige Technik und Zubehör
Gülleseparator:
5,5 kW mit Zulaufpumpe und Steuerung 29.900 Euro
davon Pumpe 4.500 Euro
davon Steuerung 5.900 Euro
7,5 kW mit Zulaufpumpe und Steuerung 45.000 Euro
davon Pumpe 4.500 Euro
davon Steuerung 13.000 Euro
Mobile Komplettsysteme zur Gülleseparation in Gemeinschaften:
5,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen 72.000 Euro
7,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen 108.000 Euro
5,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Dreipunktanbau 63.000 Euro
7,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Dreipunktanbau 98.000 Euro
6 m 15.800 Euro
7,5 m 18.000 Euro
9 m 22.400 Euro
12 m 30.800 Euro
15 m 38.900 Euro
18 m 41.400 Euro
21 m 70.000 Euro
Schneidwerk 7.000 Euro
Schleppschuhverteiler mit Dosierverteiler und Montage
6 m 26.500 Euro
7,5 m 29.000 Euro
9 m 34.000 Euro
12 m 39.000 Euro
15 m 46.000 Euro
18 m 50.000 Euro
21 m 75.000 Euro
Schneidwerk 7.000 Euro
Gülleinjektoren für Grünland
bis zu 4,5 m 40.000 Euro
7,5 m und mehr 49.000 Euro
Güllegrubber
3 m 17.000 Euro
6 m 33.000 Euro
Gülleverschlauchung (förderbare Positionen):
Die Gülleverschlauchung ist nur in Kombination mit Geräten zur bodennahen Ausbringung förderbar!
Exzenterschneckenpumpe 60 m³/h 11.000 Euro
Exzenterschneckenpumpe 120 m³/h 13.000 Euro
Transportwagen mit Pumpe und Zubehör 27.000 Euro
Schlauchhaspel für 700 m 7.200 Euro (je Stück)
Schlauch mit Kupplungen je 100 m, Durchmesser:
· 65 mm 1.300 Euro
· 75 mm 1.600 Euro
· 90 mm 1.700 Euro
· 100 mm 2.100 Euro
· 125 mm 2.800 Euro
Verdichtereinheit zum Durchblasen 11.000 Euro
Funkwellensteuerung 575 Euro
Durchflussmengenmesser 4.500 Euro
Nicht förderbar sind:
Stationärmotor, Feldrandcontainer, Schwenkdüsen-Verteiler mit Zubehör, Sonstige Technik und Zubehör
Gülleseparator:
5,5 kW mit Zulaufpumpe und Steuerung 29.900 Euro
davon Pumpe 4.500 Euro
davon Steuerung 5.900 Euro
7,5 kW mit Zulaufpumpe und Steuerung 45.000 Euro
davon Pumpe 4.500 Euro
davon Steuerung 13.000 Euro
Mobile Komplettsysteme zur Gülleseparation in Gemeinschaften:
5,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen 72.000 Euro
7,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Transportwagen 108.000 Euro
5,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Dreipunktanbau 63.000 Euro
7,5 kW mit Schneidwerk, Zufuhr- und Filtratpumpe, Steuerung und Dreipunktanbau 98.000 Euro
Auflagen und Verpflichtungen
Die geförderte Investition ist ab dem Zeitpunkt der Letztzahlung mindestens fünf Jahre lang zu nutzen.
Bei einzelbetrieblichen Investitionen muss diese überwiegend am eigenen Betrieb verwendet werden. Eine untergeordnete Nutzung bei anderen Betrieben im eigenen Bezirk oder Nachbarbezirk ist nicht ausgeschlossen, jedoch darf es sich niemals um eine gewerbliche Tätigkeit bzw. Nutzung der geförderten Investition handeln.
Bei Gemeinschaftsmaschinen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Das Investitionsgut darf ausschließlich von beteiligten Betrieben genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung ist untersagt! Über den Einsatz der geförderten Maschine sind Aufzeichnungen zu führen, aus denen eindeutig hervorgeht, wo und wann die Geräte verwendet wurden.
Bei einzelbetrieblichen Investitionen muss diese überwiegend am eigenen Betrieb verwendet werden. Eine untergeordnete Nutzung bei anderen Betrieben im eigenen Bezirk oder Nachbarbezirk ist nicht ausgeschlossen, jedoch darf es sich niemals um eine gewerbliche Tätigkeit bzw. Nutzung der geförderten Investition handeln.
Bei Gemeinschaftsmaschinen dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Das Investitionsgut darf ausschließlich von beteiligten Betrieben genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung ist untersagt! Über den Einsatz der geförderten Maschine sind Aufzeichnungen zu führen, aus denen eindeutig hervorgeht, wo und wann die Geräte verwendet wurden.
Beratung und Hilfestellung
Die zuständigen Betriebswirtschaftsberater der Bezirksbauernkammer stehen für nähere Informationen, Beratungen und einzelbetriebliche Hilfestellungen im Zusammenhang mit den Förderanträgen zur Verfügung.