Förderungen für Imkereibetriebe im Rahmen der LE-Projektförderungen - „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“
Im Folgenden wird speziell auf die Besonderheiten eingegangen, die bei der Beantragung der Investitionsförderung in die landwirtschaftliche Erzeugung von Imkereibetrieben zu beachten sind. Die Ausführungen sind als Ergänzung zu den maßnahmenspezifischen Merkblättern sowie den Erklärvideos zu sehen und ersetzen diese nicht. Sie finden diese unter www.ama.at/dfp.
Die Betriebswirtschaftsberater:innen der Bezirksbauernkammern stehen beratend zur Seite und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung .
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA. Voraussetzung ist der Einstieg auf eama.at mit der ID Austria der förderwerbenden Person.
Die Betriebswirtschaftsberater:innen der Bezirksbauernkammern stehen beratend zur Seite und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung .
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der AMA. Voraussetzung ist der Einstieg auf eama.at mit der ID Austria der förderwerbenden Person.
Fördervoraussetzungen
Investitionen in die Imkerei können sowohl von Betrieben beantragt werden, die ausschließlich Imkerei betreiben als auch von landwirtschaftlichen Betrieben, die in den Betriebszweig Imkerei investieren wollen.
Der Betriebsführer oder die Betriebsführerin muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Dies kann über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Betriebsführer oder hauptberuflich bei der SVS mitversichertes Familienmitglied nachgewiesen werden. Alternativ zur Berufserfahrung ist der Befähigungsnachweis auch über eine fachliche Ausbildung möglich. Anerkannt werden jedenfalls Facharbeiterprüfungen eines der Lehrberufe nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz mit Ausnahme der Berufsjagdwirtschaft. Es ist also nicht nur der Facharbeiter für die Bienenwirtschaft zulässig.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen entweder mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet werden oder nachgewiesen werden, dass eine besonders intensive Kultur oder Betriebsform wie die Imkerei bei der Finanzverwaltung gemeldet wurde. Liegt ein eigener Einheitswert für die Bienenhaltung trotz bereits erfolgter Meldung noch nicht vor, kann dieser bis zum Zahlungsantrag nachgereicht werden.
Zu beachten ist, dass die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit des Projektes gegeben sein müssen. Der Betrieb muss nach Abzug aller variablen und fixen Kosten ein positives landwirtschaftliches Einkommen erwirtschaften und die mittelfristige Kapitaldienstgrenze muss positiv sein.
Der Betriebsführer oder die Betriebsführerin muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Dies kann über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Betriebsführer oder hauptberuflich bei der SVS mitversichertes Familienmitglied nachgewiesen werden. Alternativ zur Berufserfahrung ist der Befähigungsnachweis auch über eine fachliche Ausbildung möglich. Anerkannt werden jedenfalls Facharbeiterprüfungen eines der Lehrberufe nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz mit Ausnahme der Berufsjagdwirtschaft. Es ist also nicht nur der Facharbeiter für die Bienenwirtschaft zulässig.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen entweder mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet werden oder nachgewiesen werden, dass eine besonders intensive Kultur oder Betriebsform wie die Imkerei bei der Finanzverwaltung gemeldet wurde. Liegt ein eigener Einheitswert für die Bienenhaltung trotz bereits erfolgter Meldung noch nicht vor, kann dieser bis zum Zahlungsantrag nachgereicht werden.
Zu beachten ist, dass die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit des Projektes gegeben sein müssen. Der Betrieb muss nach Abzug aller variablen und fixen Kosten ein positives landwirtschaftliches Einkommen erwirtschaften und die mittelfristige Kapitaldienstgrenze muss positiv sein.
Förderbare Investitionen – Abgrenzung zu anderen Förderschienen
Über die landwirtschaftliche Investitionsförderung können bauliche Investitionen für Produktion und Lagerung im Bereich der Bienenhaltung gefördert werden.
Zu beachten ist, dass Projekte der Be- und Verarbeitung zu einer höheren Veredelungsstufe sowie der Direktvermarktung über die Fördermaßnahme Diversifizierung zu beantragen sind.
Imkereitechnik ist nicht über diese Schiene förderbar, sondern ist über die spezifischen sektoralen Fördermaßnahmen für Imker einzureichen.
Förderhöhe
Bauliche Investitionen in die Bienenhaltung werden mit 30 Prozent der Nettokosten gefördert. Für Junglandwirte oder für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis (über 180 Punkte) sind maximal 35 Prozent möglich.
Als Eigenleistung kann eigenes Bauholz anerkannt werden, eigene Arbeitsleistungen sind nicht förderbar.
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit
Der Zinsenzuschuss beträgt 50 Prozent, die Kredituntergrenze 20.000 Euro.
Die Kreditobergrenze hängt von der Höhe der anrechenbaren Investitionskosten, der Betriebsgröße und der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Die Kreditlaufzeit ist mit maximal 20 Jahren begrenzt.
Antragstellung
Leistungen, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht gefördert werden. Die Antragstellung sollte daher rechtzeitig vor der Durchführung des Vorhabens erfolgen. Bitte beachten Sie bei der digitalen Antragstellung, dass der Antrag auch tatsächlich eingereicht und nicht nur angelegt wurde. Nach erfolgreicher Einreichung erhält die förderwerbende Person eine Bestätigung per E-Mail.