Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • LK Wahl 2025
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung(current)2
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Landwirtschaft
  1. LK Niederösterreich
  2. Förderungen
  3. Investitionsförderung
  4. Niederösterreich

Das Wichtigste zur Investitionsförderung 2023-2027

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
08.01.2025 | von 5.2 Förderung, LK Niederösterreich - Gültigkeit: Niederösterreich bis 31.12.2029

Die Antragstellung für die Förderung von "Investitionen in die landw. Erzeugung" der Förderperiode 2023 - 2027 ist weiterhin ausschließlich über die digitale Förderplattform (DFP) möglich.

Tierwohlstallschwein.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK NÖ
© Paula Pöchlauer-Kozel/LK NÖ
Für die Antragstellung ist es notwendig auf www.eama.at mit der ID Austria einzusteigen. Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn man in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebs- oder Klientennummer registriert ist. Die Klientennummer ist erforderlich, wenn Gemeinschaftsmaschinen beantragt werden sollen. Bereits bestehende Gemeinschaften verwenden am besten die bereits vorhandene Klientennummer. Wichtig ist dabei, dass die Mitglieder der Gemeinschaft immer aktuell gehalten werden.

Zu beachten ist ebenfalls, dass sämtliche Nachrichten und Entscheidungen bei Anträgen inhaltlich ausschließlich in der DFP enthalten sind. Gibt es beim eingereichten Antrag etwas Neues, bekommen Sie eine Nachricht per Mail. Nur wenn Sie in die DFP einsteigen, sehen Sie den Inhalt! Das ist besonders wichtig, da die Nachricht auch Fristen enthalten kann.

Eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen. Nähere Details und Anleitungen sind vor allem im Merkblatt zur Fördermaßnahme "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung" sowie in den Erklärvideos unter www.ama.at/dfp zu finden. Die Betriebswirtschaftsberater:innen der Bezirksbauernkammern stehen beratend zur Seite und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung mit der digitalen Förderplattform.

Wer wird gefördert?

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
  • Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
  • Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern hinsichtlich Gemeinschaftsmaschinen

Was wir gefördert?

  • Stallbauten besonders tierfreundlich
  • Stallbauten Basisstandard
  • Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
    Einstellgebäude für Maschinen, Lagerhallen, Futterbergeräume, Bauliche Investitionen im Bereich Bienenhaltung und in der Obst- und Weinproduktion, sonstige Wirtschaftsräume (nicht im Wohngebäude)
  • Technische Einrichtungen (fest verbunden)
    Melk- und Fütterungstechnik, Gülletechnik, Einstreutechnik, Förder-, Reinigungs- und Verteilertechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen, sonstige technische Anlagen
  • Siloanlagen
    Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen, sonstige Siloanlagen
  • Düngersammelanlagen
    Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit fester Abdeckung und nachträgliche Abdeckungen, Festmistlagerstätten sowie Kompostaufbereitungsplatten
  • Alm-, Alpgebäude und Alminfrastruktur
    Bauliche und technische Alminvestitionen
  • Gartenbau
    Bauliche Maßnahmen im Gartenbau
    Technische Einrichtungen im Gartenbau
  • Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
    Dauerkulturen
    Stationäre und mobile Schutzeinrichtungen
    Sonstige technische Einrichtungen
  • Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
    Bauliche und technische Anlagen und Geräte
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
    Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren und Mehrkosten für die Neuanschaffung eines Pflanzenölmotors
  • Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
    Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, Mobile Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader, Elektrische Stapler, Sonstige Maschinen und Geräte
  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
    Einzelbetrieblicher und gemeinschaftlicher Erwerb von:
    - selbstfahrenden Bergbauernspezialmaschinen (Breitspurmotormäher, Zweiachsmäher, Motorkarren)
    - Erntemaschinen (für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, keine Mähdrescher)
    - Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten
    - Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung (Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme, nicht fossil betriebene Feldroboter, Wildtierdetektion)

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung, Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. Liegt dieser Nachweis noch nicht vor, muss zumindest bei Antragstellung eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden.

Die Betriebsleiter:innen müssen über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Das ist die Facharbeiter:innenprüfung oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer:in oder als hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied.
Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes müssen gegeben sein und am Betrieb muss ein positives landwirtschaftliches Einkommen und eine mittelfristig positive Kapitaldienstgrenze erwirtschaftet werden.

Für Investitionen ab 150.000 Euro ist durch die förderwerbende Person verpflichtend ein Betriebskonzept vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Fördergegenstände Beregnung und Bewässerung und Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung sowie betriebserhaltende Projekte zur Rationalisierung und zur Arbeitserleichterung.

Bauliche und technische Maßnahmen

  • Einhaltung des baubehördlichen Verfahrens
  • Neubauten sind nur dann förderbar, wenn diese nicht mit fossiler Energie versorgt werden (Ausnahme bei CO2-klimaneutralen Heizungsanlagen im Gartenbau)
  • Trocknungs- und Belüftungsanlagen, die mit fossiler Energie betrieben werden sind nicht förderbar

Stallbau

  • Bei Investitionen in besonders tierfreundliche Stallungen ist das Merkblatt "Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung" einzuhalten.
  • Bei Investitionen in allen übrigen Stallungen ist das Merkblatt "Förderstandards für die Tierhaltung und NH3-Minderung für die Förderung" einzuhalten.
  • In der Rindermast sind Neubau-Stallbauinvestitionen in Vollspaltensysteme nur förderfähig, wenn es sich bei der gesamten Fläche um einen gummierten Spaltenboden handelt.
  • Neubau-Stallbauinvestitionen in die Anbindehaltung von Rindern sind mit Ausnahme von Almbetrieben nicht förderfähig.
  • Die Errichtung von Käfiganlagen für Geflügel (ausgestalteter Käfig) ist nicht förderfähig.
  • Ein Pferdebetrieb verfügt über mind. 0,5 ha landwirtschaftliche Fläche pro gehaltene Pferde-GVE, um die Grundfutterversorgung der Pferde aus selbstbewirtschafteten Flächen gewährleisten zu können.
  • Der Betrieb verfügt in einem solchen Ausmaß über selbstbewirtschaftete Flächen, dass zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger in Übereinstimmung mit der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung ausgebracht werden kann. Die gesetzeskonforme Ausbringung des übrigen Anteiles kann mit Düngerabnahmeverträgen nachgewiesen werden.

Jauche- und Güllegruben, Festmistlagerstätten, Kompostanlagen

  • Bei Düngersammelanlagen für Flüssigmist ist eine fest verbundene Abdeckung verpflichtend, ÖKL-Merkblatt Nr. 24 und Nr. 24a sind einzuhalten.
  • Der Betrieb verfügt in einem solchen Ausmaß über selbstbewirtschaftete Flächen, dass zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger in Übereinstimmung mit der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung ausgebracht werden kann. Die gesetzeskonforme Ausbringung des übrigen Anteiles kann mit Düngerabnahmeverträgen nachgewiesen werden.

Maschinen und Geräte

  • Alle Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft sowie Aggregate, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden, sind nicht förderbar.
  • Bergbauernspezialmaschinen über 56 KW müssen mindestens die Abgasstufe V erfüllen. Die förderwerbende Person muss ihren Betrieb im Berggebiet oder im benachteiligten Gebiet oder Steilflächen mit einer Hangneigung von über 25% bewirtschaften.
  • Notstromaggregate (inkl. zapfwellenbetriebene Notstromgeneratoren) sind ab einer Leistung von 30 kVA und ab einer Abgasstufe Stage V oder vergleichbaren Normen förderfähig. Das ÖKL Merkblatt Nr. 96/2021 ist einzuhalten.
  • Pflanzenschutzgeräte (ausgenommen mechanische) sind nur mit gültigem ÖAIP Gütezeichen förderfähig.

Gemeinschaftlicher Erwerb von Maschinen

  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung können auch von Zusammenschlüssen von mindestens zwei Bewirtschafter:innen beantragt werden.
  • Es muss die gemeinsame Nutzung der Maschine für die Dauer von mindestens fünf Jahren vereinbart sein.
  • Es dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Die Investition darf nur von den beteiligten Betrieben und nicht gewerblich genutzt werden.

Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen

  • Eine wasserrechtliche Bewilligung gemäß WRG 1959 idgF., sowie allenfalls weitere erforderliche Bewilligungen, insbesondere naturschutzrechtliche Bewilligungen muss vorliegen.
  • Wasserzähler sind oder werden installiert
  • Bei Investitionen in bestehende Bewässerungsanlagen muss ein Wassereinsparpotenzial von mindestens 15% erreicht werden. Dies ist nicht relevant bei Investitionen, die nur zur Erhöhung der Energieeffizienz, für den Bau von Speicherbecken oder für die Nutzung von aufbereitetem Wasser dienen.

Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?

Förderanträge können laufend eingebracht werden. Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
Auswahlverfahren.jpg © LK NÖ
© LK NÖ

Wie wird gefördert?

Die Betriebe erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen unabhängig vom Standardoutput ein Kostenkontingent von 100.000 Euro. Danach erfolgt eine Staffelung auf max. 400.000 Euro Kostenkontingent je Hauptbetrieb inkl. aller Betriebsstätten.

Bei Investitionen in besonders tierfreundliche Haltungssysteme, effiziente Bewässerungen, bodennahe Gülleausbringen und Gülleseparierung und Multiphasenfütterungen kann sich das Kostenkontingent auf max. 500.000 Euro erhöhen.

Für besonders tierfeundliche Haltungssysteme im Schweinebereich können zusätzlich bis zu 200.000 Euro für das Kostenkontingent des Betriebes angerechnet werden.

Staffelung nach Standardoutput:
  • ab 6.000 - 10.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 30.000 Euro
  • ab 11.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 10.000 Euro
  • Gartenbaubetriebe: max. 800.000 Euro je Betrieb inkl. aller Betriebsstätten
  • Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft: max. 600.000 Euro unabhängig von der Höhe des Standardoutputs
Anrechenbare Kosten - Untergrenzen
  • Mind. 15.000 Euro Nettokosten
  • Ausnahme mind. 10.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
  • Die Förderintensität beträgt für Investitionen generell max. 50%.
    Diese ergibt sich aus der Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses eines Agrarinvestitionskredits zu den förderfähigen Nettokosten.
Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge bei den einzelnen Fördergegenständen:
  • Mögliche Zuschläge: je 5% für Bio, Junglandwirtinnen/Junglandwirte (JLW), Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP)
Folgende Kombinationen sind möglich:
Investitionszuschuss 2025.jpg © LK NÖ
© LK NÖ
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
Der Zinsenzuschuss beträgt 50%.
Die Kredituntergrenze beträgt 20.000 Euro. Der maximal mögliche AIK wird in Abhängigkeit des Zuschusses und der förderfähigen Kosten bemessen und hängt zusätzlich von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Kreditlaufzeit: mind. fünf Jahre bis max. 20 Jahre

Was muss noch berücksichtigt werden?

  • Die maximal anrechenbaren Kosten (Kostenkontingent) beziehen sich auf die Förderperiode 2023 - 2027.
  • Bei Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft können pro Betrieb und pro Förderperiode (2023 - 2027) max. 100.000 Euro an Kosten angerechnet werden.
  • Werden auf einem Betriebsstandort zwei oder mehrere Betriebe (Hauptbetriebe sowie Betriebsstätten) geführt (räumlich, wirtschaftlich, funktionell zusammenhängend), so ist das maximale Kostenkontingent dieser Betriebe gemeinsam so hoch wie das für den Einzelbetrieb zulässige Kostenkontingent.
  • Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz und mit Ausnahme von Arbeitsleistungen der förderwerbenden Person bei Investitionen im Almbereich werden nicht gefördert.
  • Kosten für den und in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grund und Boden sind nicht förderfähig.
  • Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie gebrauchte technische und bauliche Anlagen werden nicht gefördert.
  • Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert.

Die Bezirksbauernkammern unterstützen gerne

Die zuständigen Betriebswirtschaftsberater der Bezirksbauernkammer stehen für Beratungen und einzelbetriebliche Hilfestellungen im Zusammenhang mit den Förderanträgen zur Verfügung.

Investitionsförderung 2023-2027

  • Förderungen für Imkereibetriebe im Rahmen der LE-Projektförderungen - "Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung"

  • Digitale Förderplattform ist neues Hauptmedium zur Investitionsförderung

  • Bodennah ausgebrachte Gülle: Wie werden Investitionen gefördert?

  • Das Wichtigste zur Investitionsförderung 2023-2027

  • Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung

Digitale Förderplattform

  • Antragstellung

    Ab 2023 hat die Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen ausschließlich über die Digitale Förderplattform der AMA zu erfolgen.

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2025 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
Tierwohlstallschwein.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK NÖ

© Paula Pöchlauer-Kozel/LK NÖ

Auswahlverfahren.jpg © LK NÖ

© LK NÖ

Investitionszuschuss 2025.jpg © LK NÖ

© LK NÖ