Direktzahlungen ab 2023
Die Direktzahlungen sind in die Fördermaßnahmen („Maßnahmen“)
- Basiszahlung für Heimgutflächen,
- Basiszahlung für Almweideflächen,
- Umverteilungszahlung,
- Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und
- Almauftriebsprämie unterteilt.
Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlungen ist die fristgerechte Einreichung (spätestens 17.04.2023) des Mehrfachantrags Flächen (MFA). Weiters muss die förderfähige Fläche des Betriebs mindestens 1,5 Hektar betragen bzw. bei ausschließlicher Gewährung der Almauftriebsprämie muss ein Mindestbetrag von EUR 150 erreicht werden.