EU Fördermaßnahmen - Weinmarktordnung
Das Förderprogramm der Weinmarktordnung endet bereits mit dem Kalenderjahr 2027 und damit findet 2026 die letztmalige Möglichkeit zum Einreichen weiterer Förderanträge statt.
58-01 Umstellungsförderung
Aufgrund des Förderperiodenendes können Ansuchen nur noch bis Ende Dezember 2026 gestellt werden. Die Fertigstellung muss bis spätestens 1. Juni 2027 erfolgen, ebenso muss der Zahlungsantrag bis dahin über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA eingebracht worden sein.
58-02 Investitionsförderung
Aufgrund des Förderperiodenendes können Ansuchen nur noch bis Ende November 2026 gestellt werden. Die Fertigstellung muss voraussichtlich bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen, ebenso muss der Zahlungsantrag bis dahin über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA eingebracht worden sein.
Förderanträge in der Digitalen Förderplattform der AMA können grundsätzlich von jedem Betrieb selbständig gestellt werden.
Die Bezirksbauernkammer bietet Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Förderabrechnung (Zahlungsantrag) an. Für diese Beratung wird ein Kostenbeitrag wie folgt eingehoben:
Terminvereinbarungen (bis spätestens Mitte November 2026)
BBK Krems
Maßnahme 58-01: DI Konrad Hackl 05 0259 22209
Maßnahme 58-02: DI Reinhold Bichl-Goldnagl 05 0259 40951
BBK Tullnerfeld
Maßnahmen 58-01 und 58-02: Markus Linder 05 0259 41751
58-01 Umstellungsförderung
Aufgrund des Förderperiodenendes können Ansuchen nur noch bis Ende Dezember 2026 gestellt werden. Die Fertigstellung muss bis spätestens 1. Juni 2027 erfolgen, ebenso muss der Zahlungsantrag bis dahin über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA eingebracht worden sein.
58-02 Investitionsförderung
Aufgrund des Förderperiodenendes können Ansuchen nur noch bis Ende November 2026 gestellt werden. Die Fertigstellung muss voraussichtlich bis spätestens 30. Juni 2027 erfolgen, ebenso muss der Zahlungsantrag bis dahin über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA eingebracht worden sein.
Förderanträge in der Digitalen Förderplattform der AMA können grundsätzlich von jedem Betrieb selbständig gestellt werden.
Die Bezirksbauernkammer bietet Unterstützung bei der Antragstellung sowie bei der Förderabrechnung (Zahlungsantrag) an. Für diese Beratung wird ein Kostenbeitrag wie folgt eingehoben:
- Förderhöhe bis 4.000 €→80 € Kostenbeitrag
- Förderhöhe über 4.000 €→ 180 € Kostenbeitrag
Terminvereinbarungen (bis spätestens Mitte November 2026)
BBK Krems
Maßnahme 58-01: DI Konrad Hackl 05 0259 22209
Maßnahme 58-02: DI Reinhold Bichl-Goldnagl 05 0259 40951
BBK Tullnerfeld
Maßnahmen 58-01 und 58-02: Markus Linder 05 0259 41751