Gentechnikfreie Produktion: Worauf muss ein Milchviehbetrieb achten
Die Hintergründe
Die Codex-Richtlinie zur gentechnikfreien Produktion trat 2005 in Kraft. Sie bildet die Grundlage für eine deklarierte gentechnikfreie Erzeugung von Lebensmitteln. Denn Österreich geht einen konsequenten Weg in Richtung gentechnikfreier Lebensmittelproduktion. Mit der Einhaltung der Codex-Richtlinie leisten Milchviehbetriebe einen wichtigen Beitrag zu Qualität, Sicherheit und Konsumentenvertrauen.
Unabhängige Kontrollstellen kontrollieren
Die Produktion gentechnikfreier Milch erfolgt gemäß der Codex-Richtlinie. Alle konventionellen Milchlieferanten der in NÖ tätigen Molkereien produzieren nach diesem Standard. Das Einhalten der Richtlinie wird durch regelmäßige Kontrollen im Rahmen von Gruppenzertifizierungen durch unabhängige Kontrollstellen sichergestellt. Bei Verstößen gegen die Vorgaben greift ein abgestuftes Sanktionssystem – bis hin zum befristeten Vermarktungsverbot als gentechnikfreies Produkt.
Auf besonders kritische Kulturen achten
Futtermittel, die der Codex-Richtlinie entsprechen, werden mit „geeignet zur Herstellung gentechnikfreier Lebensmittel“ sowie dem Namen der Kontrollstelle gekennzeichnet. Besonders kritisch sind Kulturen wie Soja, Mais und Raps – hier ist bei Herkunft und Verarbeitung besondere Aufmerksamkeit geboten. Die Herkunft muss klar auf Lieferscheinen oder Etiketten erkennbar sein.
Gentechnikfreie Herkunft auch bei betriebseigenen Futtermitteln
Für Mais muss Saatgut aus Österreich stammen, das laut Saatgut-Gentechnikverordnung als gentechnikfrei gilt. Saatgutrechnung und -anhänger sind aufzubewahren. Gras, Heu, Getreide (außer Mais) oder Luzerne sind unkritisch und darf man ohne Einschränkung verwenden.
Vermischungsrisiko bei mehreren Produktionszweigen
Betriebe mit verschiedenen Produktionssparten – etwa Milchvieh und Rindermast – müssen durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass keine Vermischung zwischen gentechnikfreien und konventionellen Futtermitteln stattfindet. Wo diese Gefahr besteht, ist eine getrennte Lagerung und Fütterung erforderlich. Ist dies nicht möglich, dürfen nur für die gentechnikfreie Produktion zugelassene Futtermittel am gesamten Betrieb verwendet werden.
Was gilt für den Tierzukauf?
Beim Zukauf von Tieren besteht grundsätzlich keine Einschränkung, sofern die Tiere aus gentechnikfreien Betrieben stammen. Erfolgt der Zukauf aus einem Betrieb ohne Gentechnikfrei-Zertifizierung, ist laut Codex-Richtlinie eine Umstellungsfrist von 14 Tagen einzuhalten, bevor die Milch dieser Tiere als gentechnikfrei vermarktet werden darf. Die Molkereien in NÖ fordern auch den Standard des „Verein Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG)“ für die Gentechnikfrei-Anerkennung in Deutschland ein. Hier gilt eine Umstellungsfrist von drei Monaten. Wird also ein Tier von einem nicht gentechnikfrei zertifizierten Betrieb zugekauft, darf die Milch dieses Tieres erst nach drei Monaten als gentechnikfrei vermarktet werden. Dies gilt auch für Zugänge aus Kalbinnenaufzuchtbetrieben. Bei Zukäufen von Biobetrieben reicht die Deklaration als Biotier aus und man kann die Milch sofort vermarkten.
Rückverfolgbarkeit sichern
Die Rückverfolgbarkeit spielt eine zentrale Rolle bei der Kontrolle gentechnikfreier Produktion. Alle Rechnungen und Lieferscheine – insbesondere zu Futtermitteln, Saatgut und Tierzukäufen – sind aufzubewahren. Nur so ist eine lückenlose Dokumentation möglich.