Aktuelles aus Hollabrunn und Korneuburgmehr
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Hektarhöchstertragsregelung bei Wein
Der Hektarhöchstertrag bei Qualitäts- und Landwein sowie bei Rebsortenwein liegt im Weinjahr 2024 bei 10.000 kg Weintrauben bzw. 7.500 l Wein. Beachten Sie diese Höchsterträge gegebenenfalls bereits beim Traubenverkauf. Für die Berechnung ist die bepflanzte Weingartenfläche aus dem Mehrfachantrag 2024 heranzuziehen. -
Umbruch von Biodiversitätsflächen auf Acker – Fristen und inhaltliche Auflagen
Biodiversitätsflächen (DIV, DIVRS) im Rahmen von UBB und Bio dürfen frühestens im Herbst des zweiten Jahres umgebrochen werden. Somit besteht im ÖPUL 2023 nun im Herbst 2024 erstmals die Möglichkeit, DIV-Flächen umzubrechen bzw. zu verlegen. -
Verbotszeiträume für die Stickstoffdüngung im Herbst
Seit 1.1.2023 ist das aktuelle Nitrat-Aktionsprogramm in Kraft. Im Rahmen dieser Verordnung wurden auch die Verbotszeiträume für das Ausbringen stickstoffhaltiger Düngemittel angepasst. -
Heurigenkalender der BBK Korneuburg
Im unten angeführten Downloadbereich finden Sie den Heurigenkalender für das 1. Halbjahr 2024.
Galerien
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Seminar "Red du a mit"
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Bezirksbauernkammer Hollabrunn präsentiert Kulturinfotafeln
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Exkursion der Direktvermarkter im Bezirk Hollabrunn