AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Getreidebau (Ackerfrüchte) im Entwurf vorliegend
Durch die Änderung des AMA-Gesetzes besteht nun die Möglichkeit die Marketingaktivitäten auf alle Produktionsbereiche auszuweiten. In den letzten Monaten wurde intensiv an einer AMA-Gütesiegel Richtlinie für Ackerfrüchte gearbeitet, die nun im Entwurf vorliegend ist.
AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte heißt:
AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte heißt:
- Anbau und Ernte in der Region (Österreich)
- Aufbereitung und Vermahlung in der Region (Österreich)
- Backen und Verarbeitung in der Region (Österreich)
- Einhaltung der gültigen GAB- und GLÖZ-Bestimmungen (bei Beantragung von Direktzahlungen ohnehin einzuhalten)
- Teilnahme am ÖPUL – mind. 3 Punkte aus folgenden Maßnahmen:Teilnahme an mindestens einer Basismaßnahme
- Basismaßnahmen untereinander und mit ergänzenden Maßnahmen sind kombinierbar
- Mindestfläche bei Begrünung Zwischenfrucht (mind. 10 % der Ackerfläche)
- Mindestmenge bei bodennaher Gülleausbringung (mind. 100m³ flüssiger Wirtschaftsdünger)
- GVO-freies Saatgut
- Sikkationsverbot (für Getreide)
- Integrierter Pflanzenschutz (bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ohnehin einzuhalten)
- Beachtung Problemverunkrautung
- Ausbringungsverbot Klärschlamm ausgenommen „Qualitätsklärschlamm“
- Bestimmungen zur Eigenlagerung von Getreide
Anmeldung: Ab Jänner 2024 über das AMA Portal „Mein Gütesiegel“ erforderlich
Kontrollen:
- Eigenkontrolle (vom Landwirt selbst durchzuführen und zu dokumentieren)
- Satellitenbasiertes Flächenmonitoring (wird im Zuge des MFA durchgeführt)
- Stichprobenartige/Risikobasierte Vor-Ort-Kontrollen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschafskammer NÖ unter noe.lko.at bzw. in der Oktoberausgabe „Die Landwirtschaft“ im Bauernjournal.
Kontrollen:
- Eigenkontrolle (vom Landwirt selbst durchzuführen und zu dokumentieren)
- Satellitenbasiertes Flächenmonitoring (wird im Zuge des MFA durchgeführt)
- Stichprobenartige/Risikobasierte Vor-Ort-Kontrollen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschafskammer NÖ unter noe.lko.at bzw. in der Oktoberausgabe „Die Landwirtschaft“ im Bauernjournal.