Gesamtbetriebliche Stickstoffbilanz 2025 – Frist bis 31. Jänner 2026
Diese betriebsbezogene N-Bilanz ist jeweils bis 31. Jänner für das vergangene Jahr zu erstellen.
Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie reine Grünlandbetriebe (mehr als 90% der Fläche als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt) sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Für Betriebe im Nitratrisikogebiet sind zusätzlich für die Ackerflächen auch schlagbezogene Aufzeichnungen inkl. Berechnung eines Stickstoffsaldos zu führen – unabhängig von der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz!
Die Bezirksbauernkammern unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der gesamtbetrieblichen N-Bilanz.
Dazu ist eine Terminvereinbarung mit den Pflanzenbauberatern erforderlich!
Kosten: 40 €
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in der Jänner-Ausgabe der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ auf Seite 25.
Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie reine Grünlandbetriebe (mehr als 90% der Fläche als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt) sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Für Betriebe im Nitratrisikogebiet sind zusätzlich für die Ackerflächen auch schlagbezogene Aufzeichnungen inkl. Berechnung eines Stickstoffsaldos zu führen – unabhängig von der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz!
Die Bezirksbauernkammern unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der gesamtbetrieblichen N-Bilanz.
Dazu ist eine Terminvereinbarung mit den Pflanzenbauberatern erforderlich!
Kosten: 40 €
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in der Jänner-Ausgabe der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ auf Seite 25.