Information für Waldbauern
Aktuell kommt es zu einem vermehrten Auftreten verschiedener Tannenborkenkäferarten. Besonders betroffen sind Bestände mit einem hohen Weißtannenanteil. Dieser Artikel informiert über die wichtigsten Tannenborkenkäferarten, über die Biologie, typische Befallsmerkmale und konkrete Handlungsempfehlungen für die Waldarbeit in betroffenen Regionen.
In Österreich kommen vier verschiedene Arten an Tannenborkenkäfern vor, wobei manche häufiger und manche weniger häufig vorkommen. Zu den Arten zählen:
- Kleiner Tannenborkenkäfer (Cryphalus piceae)
- Mittlerer Tannenborkenkäfer (Pityokteines vorontzovi)
- Westlicher Tannenborkenkäfer (Pityokteines spinidens)
- Krummzähniger Weißtannenborkenkäfer (Pityokteines curvidens)
Regelmäßige Kontrollen im Intervall von etwa 14 Tagen sind empfehlenswert, um ausreichend zeitlichen Handlungsspielraum zu haben. Wobei es im Juni und Juli besonders wichtig ist die Weißtannenbestände sorgfältig zu kontrollieren, da die nächste Schwärmzeit der Käfer bereits im Juli beginnt. Befallene Tannen sollen umgehend aus dem Wald entfernt werden, um eine weitere Vermehrung der Forstschädlinge zu verhindern.
Bei Begehungen der Bestände ist auf verschiedene Befallsmerkmale zu achten:
Bei Begehungen der Bestände ist auf verschiedene Befallsmerkmale zu achten:
- Rötliche Nadelverfärbungen
- Kronenverlichtungen
- Bohrmehlauswurf
- Frischer Harzfluss und Harztropfen
- Rindenablösungen und Spechtaktivität
Sollte ein Befall durch einen Tannenborkenkäfer festgestellt werden, so ist es wichtig rasch und konsequent zu handeln. Befallene Tannen sind so schnell wie möglich zu markieren, zu fällen und aus dem Bestand zu entfernen. Eine Entrindung der befallenen Stämme ist nur bis zur Entwicklung der Puppe wirksam. Die Entwicklung der Puppen findet in den meisten Fällen im Splintholz statt, wodurch sie sich trotz einer Entrindung des Holzes vollständig entwickeln können. Das Wipfel- und Astmaterial ist ebenfalls nicht im Bestand zu belassen, sondern aus dem Wald zu entfernen. Eine weitere Kontrolle des verbleibenden Bestandes ist ebenso empfehlenswert.
Für weitere Informationen und fachliche Unterstützung steht Ihnen außerdem der zuständige Forstsekretär bei Ihrer Bezirksbauernkammer gerne zur Verfügung.